Amt Krakow am See

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Standesamt

Sie wollen heiraten?

Anmeldung zur Eheschließung

Der erste "amtliche" Schritt auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt. Sie wird von der Standesbeamtin/ dem Standebeamten entgegengenommen, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten den Wohnsitz hat.

Wenn Sie beide Ihren Wohnsitz nicht im Amtsbereich des Amtes Krakow am See haben und trotzdem gerne hier heiraten möchten, kein Problem: Sie melden Ihre Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und teilen dabei mit, dass Sie beim Standesamt Krakow am See heiraten möchten. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte dort schickt uns dann die Unterlagen zu und wir führen die Eheschließung durch.

Gebühren:

Prüfung der Ehevoraussetzungen: 40,00 €
- wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 70,00 €

Vornahme der Eheschließung von einem
anderen als dem für die Anmeldung der
Eheschließung zuständigem Standesamt §14 PstG: 30,00 €

Eheschließung außerhalb der üblichen Dienstzeiten: 75,00 €

Eheschließung in den Außenstelles des Standesamtes: 100,00 €

beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenregister: 10,00 €

Eheurkunde: 10,00 €

jede weitere Abschrift: 5,00 €

Familienstammbuch: ab 15.00 €

Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, Termine zu vereinbaren, sie dient vor allem auch dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen. Dazu müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen, d. h. sie zur Anmeldung mitbringen.

Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung

Bitte bringen Sie mit:

  • Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe,
  • eine beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenregister, nicht älter als ein halbes Jahr (zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes) oder falls vorhanden eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern
  • eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde "zur Vorlage beim Standesamt". Diese Bescheinigung soll nicht älter als ein halbes Jahr sein.
Verwitwete und geschiedene Verlobte müssen zusätzlich folgende Urkunden vorlegen:

  • einen Nachweis über die vorausgegangene/n Ehe/n (entweder eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters der letzten vorangegangenen Ehe mit Auflösungsvermerk oder eine Eheurkunde der letzten vorangegangenen Ehe mit Auflösungsvermerk)
Wenn das erforderliche Dokument beim Standesamt Krakow am See aufbewahrt wird, greifen wir auf die bei uns geführten Bücher zurück. Ist die geforderte Eheurkunde jedoch bei einem anderen Standesamt auszustellen dann besorgen Sie bitte dieses Dokument dort.
Sie sollten sich möglichst frühzeitig anmelden. Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit, das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten können. Sollte es Ihnen nicht auf einen bestimmten Wunschtermin ankommen, gibt es häufig auch kurzfristig freie Termine.

Meistens reichen die genannten Unterlagen aus. Allerdings können in Einzelfällen weitere Unterlagen notwendig werden.

In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:

  • eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren
  • eine/r der Verlobten hat ein minderjähriges Kind
  • die Verlobten haben gemeinsame Kinder
  • eine/r der Verlobten ist adoptiert
  • eine/r der Verlobten ist minderjährig
  • eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden
Haben Sie weitere Fragen?

Ihre Ansprechpartnerin im Amt Krakow am See ist:
Frau Heidrun Fügert
Zimmer 0.05
Tel.: 038457/304-22