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Standesamt
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Beglaubigungen
Beglaubigungen von Urkunden, Zeugnissen und anderen amtlichen Dokumenten
Gebühr: nach Aufwand ab 2,00 €
Das Amt darf Ablichtungen oder Abschriften von amtlichen Dokumenten nur beglaubigen, wenn
Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an einen Notar. Bitte bringen Sie die entsprechenden zu beurkundenden Kopien mit. Im Rathaus können Sie diese auch gegen eine Gebühr von 0,50 € pro Seite (A4) anfertigen lassen.
Eine Kopie darf nicht beglaubigt werden, wenn der urprüngliche Zusammenhang eines Schriftstückes, das aus mehreren Blättern besteht, nicht erkennbar ist.
Beglaubigungen von Unterschriften
Gebühr: 2,00 € je Seite im Original, jede weitere Abschrift 1,50 €
Auch Unterschriften beglaubigt das Amt nur, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll.
Dies gilt nicht für Unterschriften ohne zugehörigen Text oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (nach § 129 BGB).
Eine Unterschrift darf nur dann beglaubigt werden, wenn Sie sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin/ des Sachbearbeiters leisten.
Haben Sie weitere Fragen?
Ihre Ansprechpartnerin im Amt Krakow am See ist:
Frau Heidrun Fügert
Zimmer 0.05
Tel.: 038457/ 304- 22
Gebühr: nach Aufwand ab 2,00 €
Das Amt darf Ablichtungen oder Abschriften von amtlichen Dokumenten nur beglaubigen, wenn
- das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder
Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an einen Notar. Bitte bringen Sie die entsprechenden zu beurkundenden Kopien mit. Im Rathaus können Sie diese auch gegen eine Gebühr von 0,50 € pro Seite (A4) anfertigen lassen.
Eine Kopie darf nicht beglaubigt werden, wenn der urprüngliche Zusammenhang eines Schriftstückes, das aus mehreren Blättern besteht, nicht erkennbar ist.
Beglaubigungen von Unterschriften
Gebühr: 2,00 € je Seite im Original, jede weitere Abschrift 1,50 €
Auch Unterschriften beglaubigt das Amt nur, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll.
Dies gilt nicht für Unterschriften ohne zugehörigen Text oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (nach § 129 BGB).
Eine Unterschrift darf nur dann beglaubigt werden, wenn Sie sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin/ des Sachbearbeiters leisten.
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Frau Heidrun Fügert
Zimmer 0.05
Tel.: 038457/ 304- 22
Amt
Krakow am See Öffnungszeiten:
Krakow am See, Markt 2
Montag, Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr
13.30 - 18.00 Uhr
Außenstelle Lalendorf
Hauptstraße 05
Montag, Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag
geschlossen
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr
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