Amt Krakow am See

Amt Übersicht

Meldeamt

Führungszeugnis

Gebühr: 13,00 €

Bearbeitungsdauer: ca. 10 bis 12 Tage

  • Das Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt und Ihnen direkt zugeschickt.
  • Den Antrag können Sie bei jeder Meldebehörde stellen, bei der Sie mit einer Wohnung registriert sind.
  • Es gibt drei Arten von Führungszeugnissen:

N = für private Zwecke (Übersendung an den Antragsteller)

O = zur Vorlage bei einer Behörde (Übersendung an die Behörde)

P = Übersendung an ein Amtsgericht

Für den Antrag bringen Sie bitte Ihren Pass oder Personalausweis mit.

  • Frau Christahl füllt den Antrag in Ihrem Beisein aus. Wird der Antrag schriftlich gestellt, muss die Unterschrift beglaubigt sein. Geburtsname der Mutter muss mitgeteilt werden.Dies macht entweder das Amt Krakow am See oder ein Notar.Die Gebühr ist bei schriftlichem Antrag als Verrechnungsscheck oder als Postüberweisung beizufügen.
  • Ein Führungszeugnis kann beantragen, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Geburtstag kann auch der/ die gesetzliche Vertreter/ in die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.

Haben Sie weitere Fragen?

  • Ihre Ansprechpartnerin im Amt Krakow am See ist:
Frau Christahl
Zimmer 0.05
Tel.: 038457/ 304- 21