Amt Krakow am See

Amt Übersicht

Meldeamt

Kinderreisepass (ehem. Kinderausweis)

Gebühr Neuantrag: 13,00 €

Bearbeitungsdauer: etwa 1 Woche

Dieser Kinderreisepass wird nicht von allen Staaten dieser Welt als Reisedokument anerkannt.

Für den Antrag benötigen Sie:

  • die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde (stellt das Standesamt des Geburtsortes aus)
  • 1 Lichtbild
Den Antrag müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/ in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/ des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/ dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen.

Ist die Ehe geschieden, wird der Sorgerechtsbeschluss und bei Bestehen einer Betreuung die Bestallungsurkunde benötigt. Beides stellt das Amtsgericht aus.

Steht die elterliche Sorge allein der Mutter zu, so hat sie eine schriftliche Auskunft des Jugendamtes vorzulegen, dass keine Sorgeerklärung nach § 1626 a Bürgerliches Gesetzbuch abgegeben wurde. Dies gilt nicht, wenn das Sorgerecht durch eine richterliche Entscheidung bestimmt wurde oder der Vater des Kindes verstorben ist.

  • Größe und Augenfarbe sind unabhängig vom Alter des Kindes anzugeben.
Haben Sie weitere Fragen?

  • Ihre Ansprechpartnerin im Amt Krakow am See ist:
Frau Christahl
Zimmer 0.04
Tel.: 038457/ 304- 21