Amt Krakow am See

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Meldeamt - ePass (ehem. Reisepass)

Gebühren ePass (ehem. Reisepass)

Gebühr Neuantrag: 59,00 € / für Personen unter 26 Jahren: 37,50 €

Gültigkeit:bei Personen unter 26 Jahren 5 Jahre, sonst 10 Jahre ? Verlängerungen sind nicht möglich

Bearbeitungsdauer: etwa 4 Wochen

Für den Antrag benötigen Sie:

  • Ihren alten ePass, auch wenn er ungültig ist
  • oder Ihren Kinderausweis
  • oder Ihren Personalausweis
Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren, teilen Sie dies bitte umgehend dem Einwohnermeldeamt mit. Sind sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie eine Kopie der Anzeige der Polizeibehörde mit.

Um sich ausweisen zu können, bringen Sie dann bitte auch Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.

Lichtbild laut § 4 Abs. 5 für Reisepässe

...weiterhin benötigen Sie:

  • ein Lichtbild aus neuerer Zeit, Größe 35 x 45 mm, Hochformat ohne Rand, Gesichtshöhe 32 - 36 mm, Ihr Gesicht muss auf diesem Foto in einer Höhe von mindestens 32 mm erkennbar und gut ausgeleuchtet sein. Sie dürfen auch keine Kopfbedeckung tragen. Der Hintergrund des Lichtbildes muss heller sein als die Gesichtspartie, Frontalaufnahme, unverdeckte Augen
Sie müssen eigenhändig unterschreiben, nachdem Frau Roloff den Antrag in Ihrem Beisein ausgefüllt hat. Sie können sich also nicht vertreten lassen.

Gebühr - Vorläufiger Reisepass

Gebühr: 26,00 €

Der vorläufige Reisepass wird ausgestellt, wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie den Pass kurzfristig benötigen und die Ausstellung eines Reisepasses (Europapasses) nicht rechtzeitig möglich ist. Gleichzeitig sollten Sie den Europapass beantragen.

Der vorläufige Reisepass wird Ihnen in der Regel innerhalb einer Woche ausgestellt und ist höchstens ein Jahr gültig.

Sie benötigen alle oben aufgeführten Unterlagen und insgesamt 2 Lichtbilder.

Haben Sie weitere Fragen?

  • Ihre Ansprechpartnerin im Amt Krakow am See ist:
Frau Christahl
Zimmer 0.05
Tel.: 038457/ 304- 21