Öffentlichkeitsarbeit

Hinweis zur Öffentlichkeitsarbeit:
Sie sind aufgefordert, alle Öffentlichkeitsmaßnahmen (Mitteilungen an die Presse oder an die Öffentlichkeit, werbliche Maßnahmen, etc.) mit der externen Koordinierungsstelle abzusprechen. Bei Veröffentlichungen und Verlautbarungen aller Art (z. B. Presseerklärungen, Publikationen, Arbeitsmaterialien, Berichten, Ankündigungen, Einladungen) ist auf die Förderung der jeweiligen Maßnahme im Rahmen des Programms "Demokratie leben!" wie folgt hinzuweisen:

  • a) Verwendung des Programmlogos
  • b) Verwendung des Logos vom BMFSFJ mit dem Zusatz - Gefördert im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!"

Benötigte Logos zur Verwendung erhalten Sie auf Anfrage.


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