10. Apr 2025
Werte Bürgerinnen und Bürger der amtsangehörigen Gemeinden,
zwischenzeitlich wurden in allen amtsangehörigen Gemeinden die Hebesatzsatzungen beschlossen. Folgende Hebesätze für die Grundsteuern A und B wurden beschlossen:
Stadt Krakow am See:
Grundsteuer A: 324 %
Grundsteuer B: 350 %
Gemeinde Lalendorf:
Grundsteuer A: 399 %
Grundsteuer B: 395 %
Gemeinde Kuchelmiß:
Grundsteuer A: 344 %
Grundsteuer B: 295 %
Gemeinde Dobbin-Linstow:
Grundsteuer A: 230 %
Grundsteuer B: 424 %
Gemeinde Hoppenrade:
Grundsteuer A: 320 %
Grundsteuer B: 370 %
In den einzelnen Gemeinden fanden im März 2025 Informationsveranstaltungen statt, in denen die Grundsteuerreform noch einmal erläutert und auch Zahlenmaterial zur Verfügung gestellt wurde, auf welcher Grundlage die Hebesätze ermittelt worden sind.
Die Versendung der Grundsteuerbescheide wird nunmehr in Kürze veranlasst werden. Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass bereits gezahlte Abschläge nicht auf den Bescheiden erscheinen werden. Dies ist technisch leider nicht möglich. Wir bitten Sie deshalb, diese selbst von den zu zahlenden Beträgen abzusetzen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.
gez. Ihde
SB Steuern