Bekanntmachung - Gewässerschau 2025

30. Okt 2025

Gemäß § 39 des Wassergesetzes des Landes M-V, den §§ 44 und 45 des Wasserverbandsgesetzes sowie § 5 der Verbandssatzung führt der Wasser- und Bodenverband „Obere Peene“ zur Feststellung des Zustandes der von ihm zu unterhaltende Gewässer und Anlagen eine öffentliche Verbandsschau durch.