01. Jul 2024
Gemäß Badegewässerlandesverordnung - BadegewLVO M-V, ist die Öffentlichkeit nach §12 über den Zustand des Gewässers zu informieren.
amtliche Warnung: An diesem Badegewässer wurde durch das Gesundheitsamt ein verstärktes Vorkommen von Cyanobakterien (Blaualgenblüte) festgestellt.