25. Feb 2025
Das Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle ist nicht gestattet, da im Landkreis Rostock flächendeckende Entsorgungsmöglichkeiten über die Wertstoffhöfe, Kompostwerke oder das Holsystem der Abfallwirtschaft bestehen.
Ausnahmen zum Verbrennen können nur im Einzelfall nach schriftlichem Antrag durch die Untere Abfallbehörde des Landkreises Rostock genehmigt werden.
Detaillierte Informationen finden Sie im Merkblatt des Landkreises Rostock.
Brauchtumsfeuer sind mindestens 2 Wochen vor Durchführung mit dem entsprechenden Antragsformular beim zuständigen Ordnungsamt der Amtsverwaltung Krakow am See zu beantragen.
Das Merkblatt und das Antragsformular finden Sie auf der homepage des Amtes Krakow am See.
Vielen Dank !