01. Dez 2022
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Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden im Amt Krakow am See insgesamt 11 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Güstrow und Landgericht Rostock als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Stadtvertretung und die Gemeindevertretungen und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Rostock schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.
Gesucht
werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024
mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche
Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu
einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen
wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum
Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl
ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter,
Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer,
Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen
gewählt werden.
Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 28.02.2023 beim Amt Krakow am See, Markt 2 in 18292 Krakow am See (Frau Möller, Tel.: 038457 304-23). Ein Formular kann von der Internetseite des Amtes Krakow am See www.amt-krakow-am-see.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 14.02.2023 an den Landkreis Rostock, Amt für Jugend und Familie, Frau Pehl, Tel.: 03843 75551101. Bewerbungsformulare können von der Internetseite www.schoeffenwahl.de oder unter www.landkreis-rostock.de heruntergeladen werden.