14. Mär 2025
Die Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg – Vorpommern (§ 44 Abs. 4) ermächtigt Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einzuwerben und anzunehmen.
Darüber sind jährliche Berichte zu erstellen, in welchem die Geber, die Höhe der Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind. Diese Berichte sind der Rechtsaufsichtsbehörde zu übermitteln und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Ihnen wird daher mitgeteilt, dass die aktuellen Berichte des Haushaltsjahres 2024 der Gemeinden Lalendorf sowie der Stadt Krakow am See in der Kämmerei des Amtes Krakow am See / Außenstelle Lalendorf – 18279 Lalendorf, Zum alten Dorf 1 – während der Öffnungszeiten:
Dienstag 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 8:30 – 12,00 Uhr und 13:30 – 16,00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Freitag 8:30 – 12:00 Uhr
eingesehen werden können.
Für das Amt Krakow am See sowie für Gemeinden Hoppenrade, Kuchelmiß und Dobbin-Linstow wurden keine Zuwendungen eingeworben.
Die erhaltenen Zuwendungen im Jahr 2024 belaufen sich auf:
Stadt Krakow am See 17.436,05 € Gemeinde Lalendorf 52.919,76 € |
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gez. Streeb
Amtsvorsteher