16. Mär 2021
.
Öffentliche Bekanntmachung
Amt Krakow am See
Veröffentlichung von Zuwendungen
Die Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg – Vorpommern (§ 44 Abs. 4) ermächtigt Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einzuwerben und anzunehmen.
Hierrüber sind jährliche Berichte zu erstellen, in welchem die Geber, die Höhe der Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind. Diese Berichte sind der Rechtsaufsichtsbehörde zu übermitteln und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Ihnen wird daher mitgeteilt, dass die aktuellen Berichte des Haushaltsjahres 2020 der Stadt Krakow am See, sowie der Gemeinden Lalendorf und Dobbin-Linstow in der Kämmerei des Amtes Krakow am See – Zimmer 1.12 – während der Öffnungszeiten:
Montag 8:30 – 12:00 Uhr
Dienstag 8.30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Donnerstag 8.30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Freitag 8:30 – 12:00 Uhr
eingesehen werden können.
Für das Amt Krakow am See und die Gemeinden Hoppenrade und Kuchelmiß wurden keine Zuwendungen eingeworben.
Die erhaltenen Zuwendungen im Jahr 2020 belaufen sich auf:
Stadt Krakow am See 3.558,40 € Gemeinde Dobbin-Linstow 5.000,00 € Gemeinde Lalendorf 1.129,40 € |
gez. Kaspar
Amtsvorsteherin