Annahme von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) ab dem 01. April 2023
Ab dem 01. April 2023 müssen Sie als Auftragnehmer des Amtes Krakow am See E-Rechnungen stellen.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung (auch XRechnung genannt) ist ein Datensatz, der nach genauen Vorgaben erstellt wurde und in einem elektronischen Format übermittelt und empfangen wird. Weiterhin muss eine automatische Weiterverarbeitung des Datensatzes möglich sein. Eine gescannte und per E-Mail versendete Rechnung ist daher keine E-Rechnung. Auch eine Rechnung im PDF-Format genügt den vom Gesetzgeber formulierten Ansprüchen an eine E-Rechnung nicht.
Wie kann man eine E-Rechnung erstellen?
Sie können für die Rechnungsstellung die Zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE) kostenlos nutzen. Dafür können Sie sich unter folgendem Link registrieren:
zur Rechnungseingangsplattform
Das OZG-RE (Onlinezugangsgesetzkonforme Rechnungseingangsplattform) ist eine Art Verwaltungspostfach, welches zur Übermittlung der E-Rechnung genutzt wird und diese zusätzlich visualisieren kann. Rechnungssteller registrieren sich über das Portal und können dort E-Rechnungen erfassen oder hochladen.
Die Rechnungen werden von der OZG-RE
automatisiert auf formelle Richtigkeit geprüft.
Anschließend werden die E-Rechnungen den jeweiligen Fachämtern über die
Leitweg-ID bereitgestellt. Die Leitweg-ID wird dem Rechnungsteller durch den
Rechnungsempfänger bekanntgegeben und muss in der Rechnung angegeben werden.
Folgende Übertragungskanäle der OZG-RE können Sie für die Rechnungsstellung wählen:
Weitere Einbringungsarten können optional mittels Freischaltung über die OZG-RE genutzt werden.
Die E-Rechnung gilt als beim Rechnungsempfänger zugestellt, wenn sie von der OZG-RE eingegangen ist.
Folgende Formate sind für rechnungsbegründende Anlagen zulässig und können als rechnungsbegleitende Anlagen in eine elektronische Rechnung eingebettet werden:
Beachten Sie die Anforderungen an eine elektronische Rechnung nach dem Standard XRechnung in der jeweils aktuellen Fassung.
Was ist eine Leitweg-ID?
Die Leitweg-ID ist eine eindeutige Nummer über welche E-Rechnungen automatisiert einem konkreten Empfänger zugeordnet werden können. Das Amt Krakow am See und jede amtsangehörige Gemeinde hat eine eigene Leitweg-ID. Die Übersicht können Sie der unten aufgeführten Anlage entnehmen.
Rechtliche Grundlagen / weiterführende Informationen
Ausgangspunkt für die elektronische Rechnungsstellung ist die EU-Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014. Auf Grundlage dieser wurden in den vergangenen Jahren weitere bundes- und landesgesetzliche Regelungen zur Verarbeitung und Erstellung elektronischer Rechnungen erlassen
Technischer Support
E-Mail: support@bdr-eservices.de
Hotline: 030 2598 3600
Leitweg-IDs | |
Amt Krakow am See | 13072956-K000-04 |
Gemeinde Hoppenrade | 13072048-K000-45 |
Krakow am See, Stadt | 13072056-K000-19 |
Gemeinde Kuchelmiß | 13072059-K000-82 |
Gemeinde Dobbin-Linstow | 13072026-K000-68 |
Gemeinde Lalendorf | 13072063-K000-69 |
Eigenbetrieb Lalendorfer Abwasser und Wasser (LAW) der Gem. Lalendorf | 13072063-K003-60 |
Eigenbetrieb
Wohnungswirtschaft der Gemeinde Lalendorf | 13072063-K002-63 |