( Meldewesen & Personaldokumente )
Sie ziehen in den Amtsbereich Krakow am See.
Nach den Bestimmungen des Meldegesetzes für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (§ 13 Landesmeldegesetz - LMG M-V) sind Sie
verpflichtet, sich innerhalb einer Woche nach Einzug in die Wohnung bei
der Meldebehörde anzumelden.
Bitte beachten Sie: Wird die Anmeldefrist nicht eingehalten, kann ein Verwarn- oder Bußgeld erhoben werden.
Die Meldepflicht für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr liegt
bei den Sorgeberechtigten. Neugeborene sind nur anzumelden, wenn sie
nicht bei der leiblichen Mutter leben.
Sie brauchen nichts auszufüllen. Die Anmeldung wird per EDV ausgedruckt.
Sie kontrollieren lediglich die Angaben und unterschreiben.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Gebühr: keine