Anmeldung

( Meldewesen & Personaldokumente )

Allgemeine Informationen

Sie ziehen in den Amtsbereich Krakow am See.
Nach den Bestimmungen des Meldegesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (§ 13 Landesmeldegesetz - LMG M-V) sind Sie verpflichtet, sich innerhalb einer Woche nach Einzug in die Wohnung bei der Meldebehörde anzumelden.


Bitte beachten Sie: Wird die Anmeldefrist nicht eingehalten, kann ein Verwarn- oder Bußgeld erhoben werden.
Die Meldepflicht für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr liegt bei den Sorgeberechtigten. Neugeborene sind nur anzumelden, wenn sie nicht bei der leiblichen Mutter leben.
Sie brauchen nichts auszufüllen. Die Anmeldung wird per EDV ausgedruckt. Sie kontrollieren lediglich die Angaben und unterschreiben.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Personalausweis oder Reispass bzw. Kinderreisepass mit Meldebescheinigung des letzten Hauptwohnsitzes in Deutschland,
  • bei Familien: Famileinstammbuch, sofern keine Kinderausweise/Kinderreisepässe vorhanden sind
  • Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes

Gebühr: keine

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter