Im Gewerbezentralregister werden Entscheidungen von Verwaltungsbehörden mit gewerberechtlichem Zusammenhang eingetragen. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister benötigen Sie in der Regel als selbstständiger Gewerbetreibender für bestimmte behördliche Zwecke. Sie wird ausschließlich vom Bundesamt für Justiz (Bundeszentralregister) in Bonn erteilt. Der Antrag ist bei der Meldebehörde persönlich zu stellen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Gebühr: 13.00 €