Kinderreisepass

( Meldewesen & Personaldokumente )

Allgemeine Informationen

Ihr Kind muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und darf das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Bearbeitsungsfrist: Sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt, wird der Kinderreisepass sofort ausgestellt.

Gültigkeitsdauer: Der Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr.

Verlängerung: Eine Verlängerung des Kinderreisepasses ist längstens bis zum 12. Lebensjahr möglich, wenn diese vor Ablauf der Gültigkeit vorgenommen wird.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • alter Kinderreisepass bzw. Kinderausweis
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Sorgerechtsbescheinigung bei unverheirateten Eltern
  • Negativbescheinigung des Jugendamtes bei alleiniger Sorgeberechtigung
  • Zustimmungserklärung


Das Kind, für das ein Kinderreisepass beantragt wird, muss bei der Antragstellung anwesend sein.

Gebühr: 13.00 €

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter