Kinderreisepass

( Meldewesen & Personaldokumente )

Allgemeine Informationen

Das neue Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01. Januar 2024 abgeschafft wird.

Kinder können bis 24 Jahre nur noch mit einem Reisepass (Gültigkeit 6 Jahre) oder dem Personalausweis (6 Jahre gültig) reisen. Gültige Kinderreisepässe behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit. Sie können nach Ablauf nicht mehr verlängert werden. 

Mit der Abschaffung soll künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden werden.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • alter Kinderreisepass bzw. Kinderausweis
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Sorgerechtsbescheinigung bei unverheirateten Eltern
  • Negativbescheinigung des Jugendamtes bei alleiniger Sorgeberechtigung
  • Zustimmungserklärung


Das Kind, für das ein Kinderreisepass beantragt wird, muss bei der Antragstellung anwesend sein.

Gebühr: 13.00 €

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter