( Meldewesen & Personaldokumente )
Ihr Kind muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und darf das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Bearbeitsungsfrist: Sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt, wird der Kinderreisepass sofort ausgestellt.
Gültigkeitsdauer: Der Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr.
Verlängerung: Eine Verlängerung des Kinderreisepasses
ist längstens bis zum 12. Lebensjahr möglich, wenn diese vor Ablauf der
Gültigkeit vorgenommen wird.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Das Kind, für das ein Kinderreisepass beantragt wird, muss bei der Antragstellung anwesend sein.
Gebühr: 13.00 €