Personalausweis

( Meldewesen & Personaldokumente )

Allgemeine Informationen

Allgemeines
Für alle Personaldokumente gilt folgendes: Sämtliche Antragsformulare werden per EDV ausgedruckt. Sie brauchen nur Ihre Daten zu überprüfen und zu unterschreiben. Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Werden Anträge für Kinder gestellt, müssen diese bei der Antragstellung dabei sein.

Alle Personaldokumente sind gebührenpflichtig. Die Gebühren werden mit der Antragstellung fällig und sind in bar oder per EC-Karte zu entrichten.

Mit Ausnahme der vorläufigen Dokumente werden alle Personaldokumente von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Auf die Bearbeitungsdauer hat die Passbehörde keinen Einfluss. Je nach Jahreszeit liegt die Bearbeitungsfrist zwischen zwei und drei Wochen. Falls Sie kurzfristig verreisen müssen, kann Ihnen ein Expressreisepass oder in bestimmten Fällen ein vorläufiger Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden.

elektronischer Personalausweis
Ab dem 01.11.2010 löste der neue elektronische Personalausweis im Chipkartenformat den alten Personalausweis ab. Neben den bisher auf dem Personalausweis enthaltenen Daten (Paragraph 3 Abs. 2 Personalausweisgesetz) werden darüber hinaus biometrische Daten gespeichert, wobei die Abgabe der Fingerabdrücke seit dem August 2021 verpflichtend ist.

Der Antragsteller/die Antragstellerin muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Zuständig ist grundsätzlich die Passbehörde der Hauptwohnung. Der Antragsteller muss volljährig sein. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich. Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises beträgt bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre.

Online-Ausweis

Jeder Personalausweis ermöglicht dank des integrierten Online-Ausweises - nach Vollendung des 16. Lebensjahres - die bequeme Nutzung digitaler Angebote, die einen sicheren Identitätsnachweis erfordern. Insbesondere die Möglichkeit vieler NFC-fähiger Smartphones, als Personalausweis-Lesegerät verwendet werden zu können (mit AusweisApp2 für Android oder iOS), hat die Nutzung des Online-Ausweises deutlich vereinfacht.

Der Online-Ausweis kann Kosten, Wege und Zeit sparen. Er trägt dadurch zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bei, die zum Beispiel immer mehr digitale Verwaltungsleistungen ohne Besuch im Bürgeramt in Anspruch nehmen können.

Wichtig zu wissen: Das Reaktivieren des Online-Ausweises und das Neusetzen einer persönlichen Geheimnummer (PIN) werden ab 01.01.2021 kostenlos von Bürgerämtern durchgeführt. Beides kostete bisher stets sechs Euro.

Kennen Sie schon den neuen PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst für den Online-Ausweis? 

Damit sie direkt zum Webdienst gelangen nutzen Sie bitte folgenden Link: www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de.

"Wer den Online-Ausweis nutzen möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das online auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. erledigen. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post nach Hause. Servicetipp: Besonders einfach und schnell nutzen Sie den Online-Dienst mit Ihrem Smartphone."

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • alter Personalausweis, auch wenn er ungültig ist
  • 1 biometrisches Lichtbild
  • Geburtsurkunde der Antragstellerin/des Antragstellers
  • Sorgerechtsbescheinigung bei unverheirateten Eltern
  • Negativbescheinigung des Jugendamtes bei alleiniger Sorgeberechtigung
  • Zustimmungserklärung bei Personen unter 16 Jahre

Gebühr:
Personen unter 24 Jahre = 22,80 €
Personen über 24 Jahre = 37,00 €

Hinweis: Für die Beantragung von Personalausweisen für Personen unter 16 Jahren ist es erforderlich, dass neben der Antragstellerin/dem Antragsteller auch deren/dessen Sorgeberechtigte in der Meldestelle vorstellig werden.

vorläufiger Personalausweis
Der vorläufige Personalausweis wird ausgestellt, wenn man nicht im Besitz von gültigen Dokumenten ist. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Er ist längstens drei Monate gültig. Gleichzeitig muss ein neuer elektronischer Personalausweis beantragt werden. Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • alter Personalausweis, auch wenn er ungültig ist oder Reisepass bzw. Kinderreisepass
  • 1 biometrisches Lichtbild
  • Geburtsurkunde der Antragstellerin/des Antragstellers
  • Sorgerechtsbescheinigung bei unverheirateten Eltern
  • Negativbescheinigung des Jugendamtes bei alleiniger Sorgeberechtigung

Gebühr: 10.00 €

Hinweis: Für die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises für Personen unter 16 Jahren ist erforderlich, dass neben der Antragstellerin/dem Antragsteller auch deren/dessen Sorgeberechtigte in der Meldestelle vorstellig werden.

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter