Reisepass (elektronischer)

( Meldewesen & Personaldokumente )

Allgemeine Informationen

Der Reisepass dient als Identitätsnachweis und zum Grenzübertritt bei Auslandsreisen, wenn ein Personalausweis nach den Bestimmungen des Zielstaates nicht ausreicht.

Informationen dazu unter: www.auswaertigesamt.de
Der Antragsteller/die Antragstellerin muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Zuständig ist grundsätzlich die Passbehörde der Hauptwohnung.

Der Antragsteller/die Antragstellerin muss volljährig sein. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich. Die Gültigkeitsdauer des Reispasses beträgt bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre, Verlängerungen sind nicht möglich.

Seit dem 01.11.2007 werden bei der Ausstellung des elektronischen Reisepasses auch die Fingerabdrücke erfasst.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • alter Reisepass, auch wenn er ungültig ist oder Personalausweis bzw. Kinderreisepass
  • Geburtsurkunde
  • 1 biometrisches Lichtbild
  • Geburtsurkunde der Antragstellerin/des Antragstellers
  • Sorgerechtsbescheinigung bei unverheirateten Eltern
  • Negativbescheinigung des Jugendamtes bei alleiniger Sorgeberechtigung

Gebühr: Personen unter 24 Jahre = 37.50 € über 24 Jahre = 70.00 €

Hinweis: Für die Beantragung von elektronischen Reisepässen für Personen unter 18 Jahren ist es erforderlich, dass neben der Antragstellerin/dem Antragsteller auch deren/dessen Sorgeberechtigte in der Meldestelle vorstellig werden.

Wichtige Information zu Kindereinträgen im Reisepass!

Seit dem 01.11.2007 ist es nicht mehr möglich, Kinder in den Reisepass der Eltern eintragen zu lassen. Kindereinträge in Reisepässen, die vor dem vorgenannten Zeitpunkt ausgestellt wurden, behielten bisher ihre Gültigkeit. Ab dem 26.06.2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigt jedes Kind ein eigenes Reisedokument. Für die Eltern als Passinhaber behält das Dokument weiterhin im Rahmen seiner Laufzeit seine Gültigkeit.

Bitte prüfen Sie Ihren Reisepass auf Kindereinträge und beantragen Sie ggf. rechtzeitig ein Reisedokument für Ihr Kind.

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter