Sie erwarten ein Kind oder sind gerade Eltern geworden?

( Sonstiges )

Allgemeine Informationen

Die Geburt eines Kindes muss binnen einer Woche dem Standesbeamten angezeigt werden, in dessen Bezirk es geboren ist.

Zur mündlichen Anzeige sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

  • der eheliche Vater
  • die Hebamme, die bei der Geburt zugegen war,
  • der Arzt, der dabei zugegen war,
  • jede andere Person, die dabei zugegen war oder von der Geburt aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist,
  • die Mutter, sobald sie dazu im Stande ist.

Wird Ihr Kind im Krankenhaus geboren, erhalten wir von dort eine Geburtsanzeige, die angibt, wann und wo das Kind geboren worden ist und wer seine Eltern sind. Um die Geburt zu beurkunden, benötigen wir von Ihnen allerdings weitere Unterlagen.

Unterlagen, die miteinander verheiratete Eltern deutscher Staats­angehörigkeit vorlegen müssen:
Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland geheiratet haben, ist Ihnen bei der Eheschließung eine "beglaubigte Abschrift Ihres Familienbuches" ausgestellt worden. Dieses Dokument benötigen Sie jetzt. Sollten Sie dieses Dokument nicht zur Hand haben, melden Sie sich einfach telefonisch in Ihrem zuständigen Standesamt.

Wenn Sie vor dem 03.10.1990 in der damaligen DDR geheiratet haben, brauchen Sie eine Originalheiratsurkunde.

Wenn Sie weder in der Bundesrepublik noch in der DDR geheiratet haben, benötigen Sie Ihre Originalheiratsurkunde und eine deutsche Übersetzung dieser Urkunde (es sei denn, bei der Originalurkunde handelt es sich bereits um eine mehrsprachige internationale Urkunde).

Sonderfälle
In einigen Fällen kann die Beurkundung einer Geburt komplizierter sein und weitere Unterlagen erforderlich machen. Dann setzen Sie sich bitte persönlich oder telefonisch mit uns in Verbindung, damit wir besprechen können, welche Nachweise Sie genau brauchen:

Zuständige Behörde