( Sonstiges )
Die Geburt eines Kindes muss binnen einer Woche dem Standesbeamten angezeigt werden, in dessen Bezirk es geboren ist.
Zur mündlichen Anzeige sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
Wird Ihr Kind im Krankenhaus geboren, erhalten wir von
dort eine Geburtsanzeige, die angibt, wann und wo das Kind geboren
worden ist und wer seine Eltern sind. Um die Geburt zu beurkunden,
benötigen wir von Ihnen allerdings weitere Unterlagen.
Unterlagen, die miteinander verheiratete Eltern deutscher Staatsangehörigkeit vorlegen müssen:
Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland geheiratet haben, ist Ihnen
bei der Eheschließung eine "beglaubigte Abschrift Ihres Familienbuches"
ausgestellt worden. Dieses Dokument benötigen Sie jetzt. Sollten Sie
dieses Dokument nicht zur Hand haben, melden Sie sich einfach
telefonisch in Ihrem zuständigen Standesamt.
Wenn Sie vor dem 03.10.1990 in der damaligen DDR geheiratet haben, brauchen Sie eine Originalheiratsurkunde.
Wenn Sie weder in der Bundesrepublik noch in der DDR geheiratet haben,
benötigen Sie Ihre Originalheiratsurkunde und eine deutsche Übersetzung
dieser Urkunde (es sei denn, bei der Originalurkunde handelt es sich
bereits um eine mehrsprachige internationale Urkunde).
Sonderfälle
In einigen Fällen kann die Beurkundung einer Geburt komplizierter sein
und weitere Unterlagen erforderlich machen. Dann setzen Sie sich bitte
persönlich oder telefonisch mit uns in Verbindung, damit wir besprechen
können, welche Nachweise Sie genau brauchen: