Ummeldung

( Meldewesen & Personaldokumente )

Allgemeine Informationen

Sie ziehen innerhalb des Amtsbereiches Krakow am See um.
Wenn sie innerhalb des Amtsbereiches umziehen, sind Sie verpflichtet sich innerhalb einer Woche, nachdem Sie die neue Wohnung bezogen haben, umzumelden. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr liegt die Meldepflicht bei den Sorgeberechtigten.

Sie brauchen nichts auszufüllen. Die Ummeldung wird per EDV ausgedruckt. Sie kontrollieren lediglich die Angaben und unterschreiben.

Bitte beachten Sie: Wird die Ummeldefrist nicht eingehalten, kann ein Verwarn- oder Bußgeld erhoben werden.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Personalausweis oder Reispass bzw. Kinderreisepass mit Meldebescheinigung des letzten Hauptwohnsitzes in Deutschland,
  • bei Familien: Famileinstammbuch, sofern keine Kinderausweise/Kinderreisepässe vorhanden sind
  • Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes

Gebühr: keine

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter