( Meldewesen & Personaldokumente )
Sie ziehen innerhalb des Amtsbereiches Krakow am See um.
Wenn sie innerhalb des Amtsbereiches umziehen, sind Sie verpflichtet
sich innerhalb einer Woche, nachdem Sie die neue Wohnung bezogen haben,
umzumelden. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr liegt die
Meldepflicht bei den Sorgeberechtigten.
Sie brauchen nichts auszufüllen. Die Ummeldung wird per EDV ausgedruckt. Sie kontrollieren lediglich die Angaben und unterschreiben.
Bitte beachten Sie: Wird die Ummeldefrist nicht eingehalten, kann ein Verwarn- oder Bußgeld erhoben werden.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Gebühr: keine