Verlust oder Diebstahl von Ausweis­papieren

( Meldewesen & Personaldokumente )

Allgemeine Informationen

Der Verlust eines Personaldokumentes ist unverzüglich bei der zuständigen Meldebehörde anzuzeigen. Ein persönliches Erscheinen ist notwendig.

Bei Diebstahl eines Personaldokumentes muss zunächst eine Strafanzeige bei der Polizei erstattet werden. Darüber hinaus ist es ebenfalls notwendig, den Diebstahl der Meldebehörde durch persönliches Erscheinen mitzuteilen. Hierzu ist die Strafanzeige mitzubringen.

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter