Vorläufiger Reisepass

( Meldewesen & Personaldokumente )

Allgemeine Informationen

Er kann kurzfristig ausgestellt werden, wenn unverzüglich ein Reisepass benötigt wird und die Ausstellung eines Expressreisepasses zeitmäßig nicht ausreicht. Die Dringlichkeit muss nachgewiesen werden.

Der Antragsteller/die Antragstellerin muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Zuständig ist grundsätzlich die Passbehörde der Hauptwohnung. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss volljährig sein. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Sorgebrechtigten erforderlich.

Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses beträgt höchstens ein Jahr. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • alter Reisepass, auch wenn er ungültig ist oder Personalausweis bzw. Kinderreisepass
  • 1 biometrisches Lichtbild
  • Geburtsurkunde der Antragstellerin/des Antragstellers
  • Sorgerechtsbescheinigung bei unverheirateten Eltern
  • Negativbescheinigung des Jugendamtes bei alleiniger Sorgeberechtigung

Gebühr: 26,00 €

Hinweis: Der vorläufige Reisepass wird nicht in allen Ländern als vollwertiger Reisepass anerkannt. Informationen dazu unter: www.auswaertigesamt.de

Hinweis: Für die Beantragung von vorläufigen Reisepässen für Personen unter 18 Jahren ist es erforderlich, dass neben der Antragstellerin/dem Antragsteller auch deren/dessen Sorgeberechtigte in der Meldestelle vorstellig werden.

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter