Die Genehmigung der unteren Rechtsaufsichtbehörde erfolgte mit Schreiben vom 14.01.2026, zugestellt am 05.02.2026.
Die Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg – Vorpommern (§ 44 Abs. 4) ermächtigt Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einzuwerben und anzunehmen.
Darüber sind jährliche Berichte zu erstellen, in welchem die Geber, die Höhe der Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind. Diese Berichte sind der Rechtsaufsichtsbehörde zu übermitteln und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Ihnen wird daher mitgeteilt, dass die aktuellen Berichte des Haushaltsjahres 2025 der Gemeinden Lalendorf, Gemeinde Hoppenrade, Gemeinde Dobbin-Linstow sowie der Stadt Krakow am See in der Kämmerei des Amtes Krakow am See– während der Öffnungszeiten:
Dienstag 8.30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Donnerstag 8.30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Freitag 8:30 – 12:00 Uhr
eingesehen werden können.
Für das Amt Krakow am See sowie für die Gemeinde Kuchelmiß wurden keine Zuwendungen eingeworben.
| Stadt Krakow am See | Gemeinde Hoppenrade | Gemeinde Dobbin-Linstow | Gemeinde Lalendorf |
| 19.084,23 € | 100,00 € | 250,00 € | 8.754,46 € |
gez. Streeb
Amtsvorsteher