Die Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg - Vorpommern (§44, Abs. 4) ermächtigt Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einzuwerben und anzunehmen.
Hierrüber sind jährliche Berichte zu erstellen, in welchem die Geber, die Höhe der Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind. Diese Berichte sind der Rechtsaufsichtbehörde zu übermitteln und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Ihnen wird daher mitgeteilt, dass die aktuellen Berichte des Haushaltsjahres 2022 der Gemeinden Lalendorf, Kuchelmiß und Dobbin-Linstow, sowie der Stadt Krakow am See in der Kämmerei des Amtes Krakow am See - Zimmer 1.12 - während der Öffnungszeiten:
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18.00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
eingesehen werden können.
Für das Amt Krakow am See und die Gemeinde Hoppenrade wurden keine Zuwendungen eingeworben.
Die erhaltenen Zuwendungen im Jahr 2022 belaufen sich auf:
Stadt Krakow am See 2.735,76 €
Gemeinde Dobbin-Linstow 200,00 €
Gemeinde Kuchelmiß 2. 052,74 €
Gemeinde Lalendorf 31. 950,74 €
gez. Kaspar
Amtsvorsteherin