Gemeindevertretungen, ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und Kreistage werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Näheres zu den Kommunalwahlen 2024
Die Landesregierung hat durch Beschluss vom 10. Oktober 2023 als Wahltag für die landesweiten Kommunalwahlen (Wahl der Kommunalvertretungen, Wahl der amtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und der Kreistage) Sonntag, den 9. Juni 2024 bestimmt.
Dieser Wahltag gilt somit für die
- Europawahl
- Wahl der Kreistage
- Wahl der Gemeindevertretungen und
- Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
Wichtige Links
Landesamt für innere Verwaltung MV
Wichtige Wahlformulare, Rechtsvorschriften und weitere Hinweise
Auch bei diesen Wahlen haben Sie die Möglichkeit, vorab per Briefwahl zu wählen. Den Antrag auf Briefwahl finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Wenn Sie von der Briefwahl Gebrauch machen wollen, müssen Sie diesen Antrag ausgefüllt in einem frankierten Briefumschlag an das Amt Krakow am See, Wahlbehörde, Markt 2, 18292 Krakow am See senden.
Den Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen können Sie auch vor der Zusendung der Wahlbenachrichtigung bei uns stellen, per E-Mail an meldeamt@krakow-am-see.de und auch online über nachfolgendem Link:
OLIWA-Beantragung eines Wahlscheines
Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 18:00 Uhr beantragt werden.
Die Briefwahlunterlagen können Sie bequem mit der Deutschen Post zurück senden oder reichen diese bei uns im Amt Krakow am See ein.
Die Deutsche Post empfiehlt rechtzeitig bis spätestens 3 Werktage vor der Wahl den Wahlbrief abzusenden.
Die nächste öffentliche Sitzung des Wahlausschusses des Amtes Krakow am See zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses der Stichwahl Bürgermeister/in Krakow am See vom 23. Juni 2024 findet am
25.06.2024 um 16:30 Uhr im Trauungsraum
in 18292 Krakow am See, Markt 2 (Rathaus) statt.
gez. Lucht
Gemeindewahlleiterin
Bekannt gemacht am 24.06.2024
Am 13.06.2024 findet um 16.00 Uhr im Eheschließungsraum des Amtes Krakow am See, Markt 2, 18292 Krakow am See Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Feststellung der Wahlergebnisse statt.
Tagesordnung:
Die Sitzung ist öffentlich. Jede Person hat Zutritt zu der Sitzung.
Der Gemeindewahlausschuss ist gemäß § 10 Abs. 3LKWG M-V ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen weiteren Mitglieder beschlussfähig.
Krakow am See, den 11.06.2024
gez. Lucht
Gemeindewahlleiterin
Bekannt gemacht am 11.06.2024
Am 11. April 2024 findet um 16.00 Uhr im Eheschließungsraum des Amtes Krakow am See, Markt 2, 18292 Krakow am See die 1. Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Kommunalwahl am 9. Juni 2024 statt.
Tagesordnung:
Die Sitzung ist öffentlich. Jede Person hat Zutritt zu der Sitzung.
Der Gemeindewahlausschuss ist gemäß § 10 Abs. 3LKWG M-V ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen weiteren Mitglieder beschlussfähig.
Krakow am See, den 27.03.2024
gez. Lucht
Gemeindewahlleiterin
Bekannt gemacht am 27.03.2024
Vorsitzende: Stellvertreterin:
Steffi Lucht Ramona Lehsten
Gemeindewahlleiterin
Weitere Mitglieder:
Krakow am See, 26.03.2024
Lucht
Gemeindewahlleiterin
Bekannt gemacht am 26.03.2024
Gemäß § 11 Absatz 1 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V 2010, S. 690) in der aktuellen Fassung sind für die verbundenen Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 mehrere Wahlvorstände zu bilden.
Entsprechend § 12 Absatz 1 i.V.m. § 11 Absatz 1 der Verordnung zum Wahlrecht und zu den Kosten der Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlordnung - LKWO M-V) vom 2. März 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 94) in der aktuellen Fassung fordere ich hiermit die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, mir bis zum 31. Januar 2023 Vorschläge für die Mitarbeit von Wahlberechtigten in den Wahlvorständen zu unterbreiten. Ich verweise darauf, dass die vorgeschlagenen Personen aus dem Kreis der Wahlberechtigten stammen müssen und weder Wahlbewerber noch Vertrauenspersonen eines Wahlvorschlages sein dürfen.
Die Vorschläge richten Sie bitte an das Amt Krakow am See, Wahlleitung, Frau Steffi Lucht, Markt 2, 18292 Krakow am See, Telefon 038457/ 304-29, E-Mail: finanzen@krakow-am-see.de.
Unabhängig von der Aufforderung an Parteien und Wählergruppen können sich wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Mitarbeit in den Wahlvorständen im Amtsbereich interessieren, gern auch direkt an Frau Möller oder Frau Fröhling (Sitzungsdienst) wenden.
(Anmerkung: Wahlberechtigt zu Europa- und Kommunalwahlen sind insbesondere alle Deutschen nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger), die am Wahltag (09. Juni 2024) das 16. Lebensjahr vollendet haben, und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Die weiteren Wahlrechtsvoraussetzungen regelt für die Kommunalwahlen § 4 LKWG M-V und die Europawahl § 6 Europawahlgesetz (EuWG).)
Lucht
Gemeindewahlleiterin
Bekannt gemacht am 04.01.2024
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat in der Kabinettssitzung am 27.11.2018
gemäß § 3 Absatz 2 LKWG M-V Sonntag, den 26. Mai 2019 als Wahltag für die nächsten landesweiten Kommunalwahlen bestimmt.
Dieser Wahltag gilt somit für die
- Europawahl
- Wahl der Kreistage
- Wahl der Gemeindevertretungen und
- Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister