Wahlen

Informationen zu den Wahlen 2024  Europawahl und Kommunalwahlen 2024

Gemeindevertretungen, ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und Kreistage werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Näheres zu den Kommunalwahlen 2024 

Die Landesregierung hat durch Beschluss vom 10. Oktober 2023 als Wahltag für die landesweiten Kommunalwahlen (Wahl der Kommunalvertretungen, Wahl der amtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und der Kreistage) Sonntag, den 9. Juni 2024 bestimmt.

Dieser Wahltag gilt somit für die

- Europawahl

- Wahl der Kreistage

- Wahl der Gemeindevertretungen und

- Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachungen für die Wahlen 2024

Bekanntmachung – Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 
Öffentliche Sitzung Gemeindewahlausschuss

Am 11. April 2024 findet um 16.00 Uhr im Eheschließungsraum des Amtes Krakow am See, Markt 2, 18292 Krakow am See die 1. Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Kommunalwahl am 9. Juni 2024 statt. 

Tagesordnung:

  1. Eröffnung, Begrüßung, Verpflichtung der Ausschussmitglieder
  2. Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretungen und der ehrenamtlichen Bürgermeister*innen der Gemeinden des Amtes Krakow am See sowie der Stadtvertretung Krakow am See
  3. Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlvorschläge
  4. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Wahlausschusses
  5. Schließung der Sitzung

Die Sitzung ist öffentlich. Jede Person hat Zutritt zu der Sitzung.

Der Gemeindewahlausschuss ist gemäß § 10 Abs. 3LKWG M-V ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen weiteren Mitglieder beschlussfähig.

Krakow am See, den 27.03.2024 

gez. Lucht

Gemeindewahlleiterin 

Bekannt gemacht am 27.03.2024

Öffentliche Bekanntmachung zur Kommunalwahl am 09. Juni 2024 - Besetzung des Wahlausschusses

Gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V 2010, S. 690) in der aktuellen Fassung gebe ich hiermit die Mitglieder des Wahlausschusses öffentlich bekannt.

Vorsitzende:                                       Stellvertreterin:

Steffi Lucht                                          Ramona Lehsten
Gemeindewahlleiterin

Weitere Mitglieder:

  • Odette Reinhardt
  • Ingrid Schwanke
  • Iriet Biermann
  • Anke Reichenbecker

Krakow am See, 26.03.2024

Lucht 

Gemeindewahlleiterin                                        

Bekannt gemacht am 26.03.2024

Benennung von wahlberechtigten Personen für die Besetzung der Wahlvorstände aus Anlass der verbundenen Europa- und Kommunalwahlen 2024 am 09. Juni 2024

Gemäß § 11 Absatz 1 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V 2010, S. 690) in der aktuellen Fassung sind für die verbundenen Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 mehrere Wahlvorstände zu bilden.

Entsprechend § 12 Absatz 1 i.V.m. § 11 Absatz 1 der Verordnung zum Wahlrecht und zu den Kosten der Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlordnung - LKWO M-V) vom 2. März 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 94) in der aktuellen Fassung fordere ich hiermit die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, mir bis zum 31. Januar 2023 Vorschläge für die Mitarbeit von Wahlberechtigten in den Wahlvorständen zu unterbreiten. Ich verweise darauf, dass die vorgeschlagenen Personen aus dem Kreis der Wahlberechtigten stammen müssen und weder Wahlbewerber noch Vertrauenspersonen eines Wahlvorschlages sein dürfen.

Die Vorschläge richten Sie bitte an das Amt Krakow am See, Wahlleitung, Frau Steffi Lucht, Markt 2, 18292 Krakow am See, Telefon 038457/ 304-29, E-Mail: finanzen@krakow-am-see.de.

Unabhängig von der Aufforderung an Parteien und Wählergruppen können sich wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Mitarbeit in den Wahlvorständen im Amtsbereich interessieren, gern auch direkt an Frau Möller oder Frau Fröhling (Sitzungsdienst) wenden.

(Anmerkung: Wahlberechtigt zu Europa- und Kommunalwahlen sind insbesondere alle Deutschen nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger), die am Wahltag (09. Juni 2024) das 16. Lebensjahr vollendet haben, und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Die weiteren Wahlrechtsvoraussetzungen regelt für die Kommunalwahlen § 4 LKWG M-V und die Europawahl § 6 Europawahlgesetz (EuWG).)

Lucht
Gemeindewahlleiterin

Bekannt gemacht am 04.01.2024

Bundestags- und Landtagswahlen 2021

Bürgermeisterwahl Lalendorf 2021

Landrats- und Bürgermeisterwahl (Gemeinde Lalendorf) 2020

Europa - und Kommunalwahl 2019

aktuelle öffentliche Bekanntmachung zur Wahl:

Öffentliche Bekanntmachung endgültige Wahlergebnisse Stichwahl Bürgermeister Krakow am See:

Öffentliche Bekanntmachung endgültige Wahlergebnisse:

Öffentliche Bekanntmachungen 

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat in der Kabinettssitzung am 27.11.2018

gemäß § 3 Absatz 2 LKWG M-V Sonntag, den 26. Mai 2019 als Wahltag für die nächsten landesweiten Kommunalwahlen bestimmt.

Dieser Wahltag gilt somit für die

- Europawahl

- Wahl der Kreistage

- Wahl der Gemeindevertretungen und 

- Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister

https://www.laiv-mv.de/Wahlen/Formulare/