Vergabemarktplatz

1. Vorinformationen

Liefer- und Dienstleistungen

Bauleistungen

Freiberufliche Leistungen


2. Auftragsbekanntmachungen

3. Vergebene Aufträge (§ 30 UVgO bzw. § 20 Nr. 3 VOB/A)

Liefer- und Dienstleistungen

Als öffentlicher Auftraggeber sind die Gemeinden, die Stadt und das Amt gem. § 30 UVgO verpflichtet über vergebene Aufträge nach 

  • Beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb ab 25.000 € Auftragswert ohne Umsatzsteuer

für die Dauer von drei Monaten nach Zuschlagserteilung zu informieren.


Bauleistungen

Als öffentlicher Auftraggeber sind die Gemeinden, die Stadt und das Amt gem. § 20 Abs. 3 VOB/A verpflichtet über vergebene Aufträge nach

  • Beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ab 25.000 € Auftragswert ohne Umsatzsteuer
  • Freihändiger Vergabe ab 15.000 € Auftragswert ohne Umsatzsteuer und

für die Dauer von sechs Monaten nach Zuschlagserteilung zu informieren.


Freiberufliche Leistungen