Bekanntmachung der Gemeinde Dobbin Linstow über die öffentliche Auslegung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 5 für den Ortsteil Dobbin
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Bekannt gemacht wird hiermit der Beschluss der Gemeindevertretung Dobbin-Linstrow vom 21.02.2023, Beschluss Nr.: 05/2023 über den Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 5 der Gemeinde Dobbin-Linstrow für den Ortsteil Dobbin und zugleich über die Aufhebung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Dobbin-Linstow für den Ortsteil Dobbin aus dem Jahr 2001 sowie über die Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
1. Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 5 der Gemeinde Dobbin-Linstow für den Ortsteil Dobbin und die Begründung werden gebilligt.
2. Die Entwürfe der Satzung und der Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu unterrichten.
3. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind nach § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich über ein zentrales Internetprotal des Landes zugänglich zu machen.
Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 5 der Gemeinde Dobbin-Linstow für den Ortsteil Dobbin und die Begründung liegen im Zeitraum
vom 03. April 2023 bis einschließlich 02. Mai 2023
im Bauamt des Amtes Krakow am See, Markt 2, 18292 Krakow am See während folgender Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
dienstags von
08.30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr
donnerstags von 08.30
bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr
freitags von 08.30 bis 12:00 Uhr
Die Einsichtnahme ist ebenfalls über die Internetseite des Amtes Krakow am See
unter www.amt-krakow-am-see.de möglich.
Während der Auslegefrist können von jedermann Bedenken, Anregungen und Hinweise zum vorliegenden Satzungsentwurf bei der Auslegestelle vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Eine digitale Einsichtnahme der Entwürfe der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 5 der Gemeinde Dobbin-Linstow für den Ortsteil Dobbin mit der Begründung ist im Internet, in der Zeit der öffentlichen Auslegung, über ein zentrales Internetportal des Landes möglich.
gez. W.Baldermann
Bürgermeister
Verfahrensvermerk
Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Dobbin-Linstow für den Ortsteil Dobbin wurde im Krakower Seen-Kurier Nr. 03/2023 vom 24.03.2023, Jahrgang 33, veröffentlicht.
gez. D.Lehsten
Leitende Verwaltungsbeamtin