Die leitende Verwaltungsbeamtin des Amtes Krakow am See, handelnd als Notvorstand der Jagdgenossenschaft Kuchelmiß, lädt alle Jagdgenossen zur Mitgliederversammlung ein.
Zeit: Dienstag, den 17.06.2025 um 18:30 Uhr
Ort: Feuerwehrgerätehaus Kuchelmiß
Tagesordnung:
TOP 1: Begrüßung durch den Notvorstand und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung / Bekanntmachung
TOP 2: Vorschlag zur Annahme der Mustersatzung für Jagdgenossenschaften
TOP 3: Wahl des Jagdvorstandes
TOP 4: Kassenbericht und Entlastung des vormaligen Vorstandes
TOP 5: Schlusswort und Verabschiedung
Diese Einladung wurde gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Kuchelmiß in der derzeit gültigen Fassung im Internet auf der Homepage vom Amt Krakow am See am 28.05.2025 veröffentlicht.
Die Jagdgenossenschaftsversammlung ist grundsätzlich nicht öffentlich. Alle Grundeigentümer bejagbarer Flächen einer Gemeinde sind Mitglied der Jagdgenossenschaft. Jagdgenossen, deren Stimmberechtigung nicht aus dem Jagdkataster hervorgeht, weisen bei Eintritt zur Veranstaltung mit Grundbuchauszug nach, dass sie über bejagbare Flächen verfügen und tragen sich mit Namen, Fläche und Unterschrift in der „Anwesenheitsliste“ ein. Eine Zulassung der Öffentlichkeit bedarf der einstimmigen Beschlussfassung der Jagdgenossen.
Der Jagdgenosse kann sich durch eine natürliche Person vertreten lassen. Diese Person darf höchstens zwei andere Personen vertreten. Die Vertretungsvollmacht ist zu jeder Jagdgenos-senschaftsversammlung schriftlich neu zu erteilen. Die Vertretung durch ein Mitglied der Jagd-genossenschaft ist nur möglich, wenn die Summe aus eigener und vertretener Grundfläche ein Drittel der Fläche der Jagdgenossenschaft nicht überschreitet.
Die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der vertretenen Grundfläche (doppelte Mehrheit).
Gez. S. Lucht
Leitende Verwaltungsbeamtin als Notvorstand
Der erste Entwurf des neuen Raumentwicklungsprogrammes für die Region Rostock wurde zum 22. Januar veröffentlicht. Der Entwurf ist im Internet unter: www.planungsverband-rostock.de oder unter: www.raumordnung-mv.de einsehbar.
Bis zum 01.03.2024 konnten alle Bürgerinnen und Bürger, die öffentlichen Stellen und sonstige Interessenten zum Entwurf Stellung nehmen.
Nachfolgend die Stellungnahme der Gemeinde Kuchelmiß: