Öffentliche Bekanntmachungen - Gemeinde Kuchelmiß

1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kuchelmiß zum Bebauungsplan Nr. 9 „Solarpark Nebeltal“ Beschluss Nr. 05/2026 vom 09.06.2026

Bekannt gemacht wird hiermit der Beschluss der Gemeindevertretung Kuchelmiß vom 09.06.2026 über die Billigung des Entwurfs der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kuchelmiß für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 9 „Solarpark Nebeltal“ und über die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

  1. Die Gemeindevertretung billigt den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kuchelmiß für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 9 „Solarpark Nebeltal“ bestehend aus der Planzeichnung sowie der dazugehörigen Begründung einschließlich des Umweltberichts in der Fassung vom Mai 2026.
  2. Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum nächstmöglichen Termin für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet ist der Entwurf öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme aufzufordern.

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kuchelmiß für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 9 „Solarpark Nebeltal“ umfasst ca. 129,64 ha in der Gemarkung Serrahn, Flur 2, 3, 4, 6 und 7. Das Plangebiet liegt beidseits der Bundesautobahn A 19, südlich der Ortslage Kuchelmiß und östlich der Ortslage Serrahn (siehe Planzeichnung).

Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans, die Begründung einschließlich Umweltbericht und Artenschutzfachbeitrag, die Zusammenfassende Erklärung sowie die Abwägungstabelle werden im Zeitraum vom

04.08.2026 bis einschließlich 03.09.2026

im Internet unter www.amt-krakow-am-see.de sowie im Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter dem Pfad https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Bauleitplaene einsehbar sein.

Sollte Ihnen eine Einsicht in die Unterlagen per Internet nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit im Amt Krakow am See, Bauamt, Markt 2, 18292 Krakow am See während folgender Öffnungszeiten Einsicht in die Unterlagen zu nehmen:


Dienstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und

13:30 Uhr bis 18:00 Uhr und

Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und

13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und

Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wesentliche umweltbezogene Unterlagen

Folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen liegen vor (Stand Mai 2026):

· Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung (HzE M-V 2018)

· Artenschutzfachbeitrag mit Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

· Alternativenprüfung des Standorts (Begründung, Abschnitt 14)

· Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (u. a. zu Naturschutz, Bodenschutz, Gewässerschutz, Denkmalschutz und Immissionsschutz)

· Zusammenfassende Erklärung gemäß § 2a Abs. 4 BauGB

Die Öffentlichkeit wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie im überragenden öffentlichen Interesse (§ 2 EEG 2023) durch parallel laufende Änderung des Flächennutzungsplans.

Während der Dauer der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans vorzugsweise elektronisch an bauordnung@krakow-am-see.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich per Post an das Amt Krakow am See, Bau- und Ordnungsamt, Markt 2, 18292 Krakow am See oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

gez. Peter Hildebrandt
Bürgermeister

Verfahrensvermerk:
Die Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kuchelmiß wurde im Krakower Seen-Kurier Nr. 07/2026 vom 17.07.2026, Jahrgang 36, veröffentlicht.

gez. S.Lucht

Leitende Verwaltungsbeamtin

Übersichtsplan

Bebauungsplans Nr. 9 der Gemeinde Kuchelmiß „Solarpark Nebeltal“ Beschluss Nr. 06/2026 vom 09.06.2026

Bekannt gemacht wird hiermit der Beschluss der Gemeindevertretung Kuchelmiß vom 09.06.2026 über die Billigung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 9 „Solarpark Nebeltal“ der Gemeinde Kuchelmiß und über die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

  1. Die Gemeindevertretung billigt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 9 „Solarpark Nebeltal“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der dazugehörigen Begründung einschließlich des Umweltberichts in der Fassung vom Mai 2026.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 9 „Solarpark Nebeltal“ und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum nächstmöglichen Termin für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet ist der Entwurf öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme aufzufordern.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9 „Solarpark Nebeltal“ umfasst ca. 129,64 ha in der Gemarkung Serrahn, Flur 2, 3, 4, 6 und 7. Das Plangebiet liegt beidseits der Bundesautobahn A 19, südlich der Ortslage Kuchelmiß und östlich der Ortslage Serrahn (siehe Planzeichnung Teil A).

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 9 „Solarpark Nebeltal“, die Begründung einschließlich Umweltbericht und Artenschutzfachbeitrag, die Zusammenfassende Erklärung sowie die Abwägungstabelle werden im Zeitraum vom

04.08.2026 bis einschließlich 03.09.2026

im Internet unter www.amt-krakow-am-see.de sowie im Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter dem Pfad https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Bauleitplaene einsehbar sein.

Sollte Ihnen eine Einsicht in die Unterlagen per Internet nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit im Amt Krakow am See, Bauamt, Markt 2, 18292 Krakow am See während folgender Öffnungszeiten Einsicht in die Unterlagen zu nehmen:


Dienstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und

13:30 Uhr bis 18:00 Uhr und

Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und

13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und

Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wesentliche umweltbezogene Unterlagen

Folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen liegen vor (Stand Mai 2026):

· Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung (HzE M-V 2018)

· Artenschutzfachbeitrag mit Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

· Alternativenprüfung des Standorts (Begründung, Abschnitt 14)

· Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (u. a. zu Naturschutz, Bodenschutz, Gewässerschutz, Denkmalschutz und Immissionsschutz)

· Zusammenfassende Erklärung gemäß § 2a Abs. 4 BauGB

Die Öffentlichkeit wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet: Errichtung und Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie im überragenden öffentlichen Interesse (§ 2 EEG 2023).

Während der Dauer der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 9 „Solarpark Nebeltal“ vorzugsweise elektronisch an bauordnung@krakow-am-see.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich per Post an das Amt Krakow am See, Bau- und Ordnungsamt, Markt 2, 18292 Krakow am See oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

gez. Peter Hildebrandt
Bürgermeister

Verfahrensvermerk:
Die Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans Nr. 9 „Solarpark Nebeltal“ der Gemeinde Kuchelmiß wurde im Krakower Seen-Kurier Nr. 07/2026 vom 17.07.2026, Jahrgang 36, veröffentlicht.

gez. S.Lucht

Leitende Verwaltungsbeamtin

Übersichtsplan

2. Entwurf Neuaufstellung Raumentwicklungsprogramm - Stellungnahme der Gemeinde Kuchelmiß

Der zweite Entwurf des neuen Raumentwicklungsprogrammes für die Region Rostock wurde zum 06. Oktober 2025  veröffentlicht. Der Entwurf ist im Internet unter: www.planungsverband-rostock.de sowie unter www.raumordnung-mv.de einsehbar.

Bis zum 08.12.2025 konnten alle Bürgerinnen und Bürger, die öffentlichen Stellen und sonstigen Interessenten zum 2. Entwurf Stellung nehmen. 

Nachfolgend die Stellungnahme der Gemeinde Kuchelmiß:

Erster Entwurf Neuaufstellung Raumentwicklungsprogramm/ Stellungnahme der Gemeinde Kuchelmiß

Der erste Entwurf des neuen Raumentwicklungsprogrammes für die Region Rostock wurde zum 22. Januar veröffentlicht. Der Entwurf ist im Internet unter: www.planungsverband-rostock.de oder unter: www.raumordnung-mv.de einsehbar. 

Bis zum 01.03.2024 konnten alle Bürgerinnen und Bürger, die öffentlichen Stellen und sonstige Interessenten zum Entwurf Stellung nehmen. 

Nachfolgend die Stellungnahme der Gemeinde Kuchelmiß: