Die Gemeindevertretung Lalendorf hat den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 5 „Wohngebiet Am Berge 2.BA“ einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Sitzung am 07.07.2026 gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5 „Wohngebiet Am Berge 2.BA“ liegt im Südwesten der Gemeinde Lalendorf südlich der Bahngleise und westlich des Wohngebietes am Berge. Der Geltungsbereich ist in dem beiliegenden Übersichtsplan dargestellt.
Folgende umweltbezogene Informationen und Unterlagen sind verfügbar:
- Umweltbericht
- Erfassungsbericht
Biotop- und faunistische Kartierungen
-
Artenschutzfachbeitrag
-
Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
- Schalltechnische
Untersuchung
- umweltbezogene
Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der
Öffentlichkeit
Die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit enthalten die folgenden umweltbezogenen Informationen:
Schutzgüter Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt sowie Landschaft:
Schutzgüter Boden und Wasser:
Schutzgüter Klima und Luft:
Schutzgut Mensch und seine Gesundheit
Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung mit Umweltbericht stehen
vom 28.08.2026 bis zum 28.09.2026
unter folgendem Link https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung zum Abruf zur Verfügung.
Zudem werden die Unterlagen im Beteiligungs-Portal „Bauleitplanung Online“ unter folgendem Link, https://mv.bauleitplanung-online.de/plan/bp5-lalendorf veröffentlicht.
Außerdem liegen die Unterlagen im Amt Krakow am See, Markt 2; 18292 Krakow am See als zusätzliches Informationsangebot öffentlich während der Sprechzeiten und nach Vereinbarung aus:
dienstags von 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00Uhr
donnerstags von 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
freitags von 08:30 – 12:00 Uhr
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen zu dem Entwurf schriftlich (auch per E-Mail an: bauordnung@krakow-am-see.de) oder während der Öffnungszeiten bzw. gegebenenfalls mit vorheriger Terminabstimmung zur Niederschrift im Amt Krakow am See, Markt 2; 18292 Krakow am See vorbringen. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzungen unberücksichtigt bleiben.
gez. Karl-Heinz Stiewe
Bürgermeister
Verfahrensvermerk:
Die Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans Nr. 5 „Wohngebiet Am Berge 2.BA“ der Gemeinde Lalendorf wurde im Krakower Seen-Kurier Nr. 08/2026 vom 21.08.2026, Jahrgang 36, veröffentlicht.
gez. S. Lucht
Leitende Verwaltungsbeamtin
Der zweite Entwurf des neuen Raumentwicklungsprogrammes für die Region Rostock wurde zum 06. Oktober 2025 veröffentlicht. Der Entwurf ist im Internet unter: www.planungsverband-rostock.de sowie unter www.raumordnung-mv.de einsehbar.
Bis zum 08.12.2025 konnten alle Bürgerinnen und Bürger, die öffentlichen Stellen und sonstigen Interessenten zum 2. Entwurf Stellung nehmen.
Nachfolgend die Stellungnahme der Gemeinde Lalendorf:
Der erste Entwurf des neuen Raumentwicklungsprogrammes für die Region Rostock wurde zum 22. Januar 2024 veröffentlicht. Der Entwurf ist im Internet unter: www.planungsverband-rostock.de und unter: www.raumordnung-mv.de einsehbar.
Bis zum 01.03.2024 konnten alle Bürgerinnen und Bürger, die öffentlichen Stellen und sonstige Interessenten zum Entwurf Stellung nehmen.
Nachfolgend die Stellungnahme der Gemeinde Lalendorf: