Die Gemeindevertretung Lalendorf hat den Vorentwurf der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Lalendorf in der Sitzung am 19.02.2025 gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 Abs. 1 BauGB zu veröffentlichen. Das Bauleitplanverfahren wird durchgeführt aufgrund des § 5 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. S. 3634), einschließlich aller rechtskräftigen Änderungen.
Die Gemeinde beabsichtigt durch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes die Ziele der gemeindlichen Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet für die nächsten Jahre abzubilden, insbesondere die Neuausweisung und Aktualisierung von Wohnbauflächen, gemischten Bauflächen und gewerblichen Bauflächen, sowie Sonderbauflächen, hier insbesondere die Ausweisung von Flächen für erneuerbare Energien. Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes betrifft das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Lalendorf. Der Geltungsbereich ist in der Übersichtskarte dargestellt.
Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit der Begründung steht vom
31.03.2025 bis einschließlich 29.04.2025
unter folgendem Link https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung zum Abruf zur Verfügung.
Zudem werden die Unterlagen im Beteiligungs-Portal „Bauleitplanung Online“ unter folgendem Link, https://mv.bauleitplanung-online.de/plan/fnp-lalendorf sowie auf der Homepage des Amtes Krakow am See unter der Internetadresse https://www.amt-krakow-am-see.de/de/oeffentliche-bekanntmachungen/gemeinde-lalendorf/oeffentliche-auslegung.php veröffentlicht.
Als zusätzliches Informationsangebot liegen die Unterlagen im Amt Krakow am See, Außenstelle Lalendorf, Zum alten Dorf 1, 18279 Lalendorf öffentlich während der Sprechzeiten und nach Vereinbarung aus:
Montag von 08:30–12:00 Uhr
Mittwoch von 08:30–12:00 Uhr und 13:00–18:00 Uhr
Freitag von 08:30–12:00 Uhr
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen zu dem Entwurf unter folgendem Link abgeben: https://mv.bauleitplanung-online.de/plan/fnp-lalendorf oder schriftlich per E-Mail unter toeb-beteiligungen@ign-waren.de einreichen oder während der Öffnungszeiten bzw. gegebenenfalls mit vorheriger Terminabstimmung zur Niederschrift im Amt Krakow am See, Außenstelle Lalendorf, Zum alten Dorf 1,18279 Lalendorf vorbringen. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzungen unberücksichtigt bleiben.
gez. K.-H. Stiewe
Bürgermeister
Verfahrensvermerk
Die Bekanntmachung über die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lalendorf wurde im Krakower Seen-Kurier Nr. 03/2025 vom 21.03.2025, Jahrgang 35, veröffentlicht.
gez. S.Lucht
Leitende Verwaltungsbeamtin
Der erste Entwurf des neuen Raumentwicklungsprogrammes für die Region Rostock wurde zum 22. Januar 2024 veröffentlicht. Der Entwurf ist im Internet unter: www.planungsverband-rostock.de und unter: www.raumordnung-mv.de einsehbar.
Bis zum 01.03.2024 konnten alle Bürgerinnen und Bürger, die öffentlichen Stellen und sonstige Interessenten zum Entwurf Stellung nehmen.
Nachfolgend die Stellungnahme der Gemeinde Lalendorf: