Gemäß § 4a Baugesetzbuch (BauGB) sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.
Geodatenportal des Landes M-V
Für die Einsichtnahme in weitere rechtskräftige Bebauungs- und Flächennutzungspläne sowie Innenbereichs- oder Außenbereichssatzungen oder für solche, die sich in Auslegung befinden, nutzen Sie bitte das Bau- und Planungsportal Mecklenburg–Vorpommern unter folgendem Link:
https://bplan.geodaten-mv.de/