Die Stadtvertretung Krakow am See hat in Ihrer Sitzung am 24.03.2026 auf der Grundlage des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes M-V in der zurzeit geltenden Fassung den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2024 der Stadt Krakow am See beschlossen und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2024 der Stadt Krakow am See liegt vom 01.04. bis 20.04.2026 in der Amtsverwaltung Krakow am See Rathaus, Markt 2 in 18292 Krakow am See, Zimmer 2.26 aus.
Dienstags 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstags 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitags 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung (Telefon 038457 30416 bzw. per E-mail: kaemmerei@krakow-am-see.de bzw. kaemmerei1@krakow-am-see.de)
Krakow am See, den 31.03.2026
Der zweite Entwurf des neuen Raumentwicklungsprogrammes für die Region Rostock wurde zum 06. Oktober 2025 veröffentlicht. Der Entwurf ist im Internet unter: www.planungsverband-rostock.de sowie unter www.raumordnung-mv.de einsehbar.
Bis zum 08.12.2025 konnten alle Bürgerinnen und Bürger, die öffentlichen Stellen und sonstigen Interessenten zum 2. Entwurf Stellung nehmen.
Nachfolgend die Stellungnahme der Stadt Krakow am See:
Gemäß § 4a Baugesetzbuch (BauGB) sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.
Geodatenportal des Landes M-V
Für die Einsichtnahme in weitere rechtskräftige Bebauungs- und Flächennutzungspläne sowie Innenbereichs- oder Außenbereichssatzungen oder für solche, die sich in Auslegung befinden, nutzen Sie bitte das Bau- und Planungsportal Mecklenburg–Vorpommern unter folgendem Link:
Der erste Entwurf des neuen Raumentwicklungsprogrammes für die Region Rostock wurde zum 22.Januar veröffentlicht. Der Entwurf ist im Internet unter: www.planungsverband-rostock.de und unter: www.raumordnung-mv.de einsehbar.
Bis zum 01.03.2024 konnten alle Bürgerinnen und Bürger, die öffentlichen Stellen und sonstige Interessenten zum Entwurf Stellung nehmen.
Nachfolgend die Stellungnahme der Stadt Krakow am See: