Erörterung zur 2.
Planänderung gemäß § 52 Abs. 4 Satz 2 BBergG und §§ 52
Abs. 2a, 57a BBergG i.V.m. § 76 Abs. 1 VwVfG M-V für den
Kiessandtagebau Charlottenthal
Veröffentlichung vom 11.04.2024
Antrag der Güstrower Kies + Mörtel GmbH auf Erweiterung der Tagebaufläche
Das Bergamt Stralsund als zuständige Anhörungsbehörde erörtert die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach Abs. 4 Satz 5 VwVfG M-V sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben (§ 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG M-V).
Es ist beabsichtigt, den Erörterungstermin zum oben genannten Vorhaben
am Dienstag, dem 23.04.2024, um 10:00 Uhr
im Beratungsraum der GKM Güstrower Kies + Mörtel GmbH
Stellwerkswiese 2
18292 Krakow am See
durchzuführen.
Auf Folgendes wird hingewiesen:
- Die mündliche Verhandlung ist nicht öffentlich.
- Teilnahmeberechtigt sind Vertreter der am Verfahren beteiligten Träger öffentlicher Belange; nach dem Naturschutzrecht sowie sonstige anerkannte Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben; private Einwender, d.h. Personen, die Einwendungen erhoben haben; Betroffene, d.h. Personen, in deren eigene Rechte oder schützenswerte Interessen eingegriffen wird; Vertreter des Trägers des Vorhabens; gesetzliche Vertreter; Bevollmächtigte und Sachbeistände der Teilnahmeberechtigten; Mitarbeiter der Anhörungsbehörde.
- Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden. Eine Pflicht zur Teilnahme besteht nicht.
- Die Teilnahmeberechtigten können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Planfeststellungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas anderes ergibt. Der Bevollmächtigte hat auf Verlangen seine Vollmacht schriftlich nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.
- Durch Teilnahme am Erörterungstermin oder Bestellung eines Bevollmächtigten entstehende Kosten werden nicht erstattet.
- Der Erörterungstermin wird in deutscher Sprache geführt. Soweit Einwender die deutsche Sprache nicht beherrschen, haben sie auf eigene Kosten für einen Übersetzer zu sorgen.
gez. Hanjo Polzin SiegelDezernatsleiter und stellv. Amtsleiter
Gemäß § 4a Baugesetzbuch (BauGB) sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.
Ein zentrales Landesportal ist derzeit noch nicht verfügbar. Ein Verfahrensfehler ergibt sich aufgrund § 214 Abs. 1 Nr. 2e BauGB daraus jedoch nicht.
Wiederholung der Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 „Schloßblick“ in der Ortslage Neu Sammit der Stadt Krakow am See
Aufgrund eines Verfahrensfehlers bei der Bekanntmachung vom 19.01.2024 wird diese hiermit wiederholt.
Die Stadtvertretung der Stadt Krakow am See hat in der Sitzung am 12.12.2023 den Abwägungs- und Auslegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 „Schloßblick“ in der Ortslage Neu Sammit gefasst.
Der Entwurf des Planes ist mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind eine oder mehrere andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten sollen von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Weg benachrichtigt werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung in der Fassung vom September 2023 und den nach Einschätzung der Stadtvertretung wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie nachfolgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Amt Krakow am See, Markt 2, 18292 Krakow am See, Raum 1.18, 1. Obergeschoss,
dienstags von
08.30 bis 12:00 Uhr und
von 13:30 bis 18:00 Uhr und
donnerstags von 08.30
bis 12:00 Uhr und
von 13:30 bis 16:00 Uhr und
freitags von 08.30 bis 12:00 Uhr
in der
Zeit vom 25.03.2024 bis 26.04.2024 einzusehen.
Zusätzlich können telefonisch Termine vereinbart werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen werden nach § 3 Abs. 2 BauGB zusätzlich über ein zentrales Internetprotal des Landes unter dem Pfad: https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene zugänglich gemacht.
Während der Auslegefrist können von jedermann Bedenken, Anregungen und Hinweise zum vorliegenden Satzungsentwurf bei der Auslegestelle vorgebracht werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und einsehbar:
A. Denkmalpflegerisches Leitbild und Entwicklungskonzept „Park Neu Sammit“
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB:
B. Landkreis Rostock, Untere Naturschutzbehörde vom 08.06.2023
C. Landkreis Rostock, Untere Denkmalschutzbehörde vom 08.06.2023
D. Landkreis Rostock, Untere Wasserbehörde vom 08.06.2023
E. Landkreis Rostock, Untere Immissionsschutzbehörde vom 08.06.2023
F. Landkreis Rostock, Untere Bodenschutzbehörde vom 08.06.2023
G. Landesforstanstalt, Forstamt Sandhof vom 12.06.2023
H. Landesamt für Umwelt, Naturschutz, und Geologie M-V vom 02.06.2023
I. Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg vom 09.06.2023
J. Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock vom 12.06.2023
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Hinblick auf folgende Schutzgüter:
1. Schutzgut Mensch
Aussagen zu Flächennutzung, Erholungsfunktion, Verkehrsaufkommen, Immissionsschutz, Landschaftsbild Parklandschaft
Informationen dazu in der Begründung Pkt. 1.2, 6.1, 7.1, 7.3 sowie unter B, E, J
2. Schutzgut Arten- und Lebensgemeinschaften
Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung sowie –minderung, gesetzlich geschützte Bäume bleiben erhalten, weitgehender Erhalt vorhandener Gehölze sowie Grünflächen im Park, Immissionsschutz, Waldabstandsflächen, Antrag auf Aufhebung Bauverbot bei der Umweltbehörde
Informationen dazu in der Begründung Pkt. 4, 7.1, 7.3, 7.4, 7.6 sowie unter A, B, F, I
3. Schutzgut Boden
Bodenverhältnisse, Altlastverdachtsflächen, Ausgleichsmaßnahmen, Vermeidungsmaßnahmen, keine Bodendenkmale bekannt
Informationen dazu in der Begründung Pkt. 6.4, 9.3 sowie unter A, C, F, I
4. Schutzgut Fläche
Flächenverbrauch, Flächeninanspruchnahme, Flächennutzung, Ausgleichsmaßnahme, Waldabstandsflächen
Informationen dazu in der Begründung Pkt. 1,2, 7.6, 8.2 sowie unter B, J
5. Schutzgut Wasser,
Verhältnisse von Grundwasser und Oberflächengewässer, Niederschlagsentwässerung und Abwasserentsorgung, Versorgung mit Trinkwasser
Informationen dazu in der Begründung Pkt. 4.1, 4.2, 6.2, 7.5 sowie unter D, I
6. Schutzgut Klima und Luft
Erhaltung von Gehölzstrukturen zur Verbesserung des Kleinklimas, Immissionen
Informationen dazu in der Begründung Pkt. 7.1, 7.3, 9.3 sowie unter A
7. Schutzgut Landschaft und Erholung
Landschaftsbild Parklandschaft, Bewertung des Eingriffs, Ausgleichsmaßnahmen sowie Vermeidungsmaßnahmen
Informationen dazu in der Begründung Pkt. 7.3, 7.6, 9.3 sowie unter A, E, F
8. Schutzgut Kultur
Denkmale und denkmalgeschützter Park, keine Bodendenkmale
Informationen dazu in der Begründung Pkt. 7.3, 8 sowie unter A, C,
Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich
festgestellter erheblicher Umweltauswirkungen:
Eine naturschutzfachliche Bilanzierung zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs für die planerisch vorbereiteten Eingriffe in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes
Informationen dazu in der Begründung Pkt. 9
gez. J.Oppitz
Bürgermeister
Verfahrensvermerk
Die Wiederholung der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10 „Schloßblick“ der Stadt Krakow am See wurde am 15.03.2024 im Krakower Seen-Kurier Nr. 03/2024, Jahrgang 34 und im zentralen Internetportal des Landes unter https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene veröffentlicht.
gez. S.Lucht
Stellv. Leitende Verwaltungsbeamtin