Kommunale Wärmeplanung 

KW

Wie heizen wir morgen? Mit der neuen, durch NKI und BMWK geförderten Wärmeplanung zeigt

das Amt Krakow am See konkrete Wege, wie unser Amtsbereich bis 2045 klimaneutral mit Wärme versorgt werden kann. Schritt für Schritt – von erneuerbaren Energien bis hin zu effizienteren Gebäuden – gestalten wir die Zukunft.

Die Wärmeplanung zeigt, wie unser Amtsbereich klimafreundlich werden kann. Im Mittelpunkt stehen die Nutzung von erneubaren Energien wie Wärmepumpen, Biomasse und Seethermie sowie die bessere Dämmung von Gebäuden. Ziel ist es, den Wärmebedarf effizienter zu decken und unsere CO2-Emmisionen deutlich zu senken.

Nation.

Gefördertes Vorhaben: KSI: Erstellung einer Wärmeplanung für das Amt Krakow am See

Laufzeit: 01.07.2024 – 30.06.2025

Förderkennzeichen: 67K27165

Projektträger: Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vertreten durch die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH gefördert.


Abschlussbericht Kommunale Wärmeplanung

Steckbrief Kommunaler Wärmeplan 

Hinweis:

Die in der Wärmeplanung dargestellte Anzahl der beheizten Gebäude basiert auf den amtlichen ALKIS-Daten ( Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem).

Dabei können Nebengebäude oder Gebäudeteile teilweise als eigene Objekte gezählt werden.

Dadurch kann die angegebene Zahl leicht über dem tatsächlichen Wert liegen.

Dieses hat keinen Einfluss auf die Gesamtergebnisse der Wärmeplanung.

FAQ´s

Wozu braucht der Amtsbereich Krakow am See eine Wärmeplanung?

Wärme wird in Deutschland aktuell noch zu etwa 80 Prozent mit fossilen Brennstoffen erzeugt. Diese dürfen bis 2045 nicht mehr genutzt werden und müssen durch erneuerbare Energien ersetzt werden. Damit das gelingt, sind alle deutschen Kommunen dazu verpflichtet, sich mit ihrer Wärmeversorgung auseinanderzusetzen und einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Dieser zeigt auf, wie die zukünftige Versorgung mit Hilfe erneuerbarer Energien aussehen kann und welche Maßnahmen dazu umgesetzt werden müssen.

Wie betrifft mich die kommunale Wärmeplanung?

Der kommunale Wärmeplan informiert darüber, welche klimafreundlichen Optionen zur Wärmeversorgung es zukünftig im Amtsbereich geben wird. Er weist zum einen Gebiete aus, für die eine zentrale Versorgungslösung über den Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen in Frage kommen. Zum anderen zeigt er auf, in welchen Gebieten Eigentümer/innen von Bestandsgebäuden sich selbst bei einem Heizungstausch um eine dezentrale Versorgung, z. B. mittels Wärmepumpe kümmern müssen.

Kann ich mich in die Wärmeplanung einbringen?

Ja! Im Verlauf der kommunalen Wärmeplanung lädt das Amt zu mehreren Öffentlichkeitsveranstaltungen ein. Die ersten beiden Veranstaltungen finden am 17. Februar 2025, um 18.30 Uhr, in Krakow am See, im Atrium der Naturpark-Schule, Dobbiner Chaussee 7 und am 24. Februar 2025, um 18.30 Uhr, in Lalendorf im Atrium der Johann-Pogge-Schule, Schulstraße 15, statt. Die zweite Veranstaltung ist für Juni 2025 vorgesehen. Zudem können Sie sich jederzeit mit Vorschlägen, Ideen und Anmerkungen an das Bauamt wenden: bauamt@krakow-am-see.de.

Ich möchte meine Heizung erneuern. Was muss ich jetzt beachten?

Die Wärmeplanung wird voraussichtlich im Juni 2025 abgeschlossen sein. Dann wird klar sein, ob und wo im Amtsgebiet zentrale oder dezentrale Wärmeversorgungsnetze entstehen bzw. ob Sie sich um eine individuelle Versorgung, wie z. B. den Einbau einer Wärmepumpe, kümmern sollten. Sofern Sie die Möglichkeit haben, wäre es also sinnvoll mit der Entscheidung für eine neues Heizsystem bis zum Abschluss der Wärmeplanung zu warten.

Eine Verpflichtung mit dem Heizungstausch auf die Fertigstellung des Wärme-und Kälteplans zu warten, gibt es allerdings nicht. Für eine individuelle Beratung zu Heizsystemen steht Ihnen die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern (Privatpersonen) bzw. MVeffizient (Unternehmen) zur Verfügung.

Wer kümmert sich um die Erstellung der Wärmeplanung für den Amtsbereich?

Das Bauamt, mit dem Bauamtsleiter Carsten Bast, kümmert sich gemeinsam mit den beiden beauftragten Dienstleistern Theta Concepts aus Rostock sowie der KUBUS Kommunalberatung und Service aus Schwerin um die Erstellung der Wärmeplanung.


Wer trägt die Kosten für die Erstellung der Wärmeplanung?

Die Kosten für die Wärmeplanung des Amtsbereichs werden zu 90 Prozent vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bzw. der Nationalen Klimaschutzinitiative übernommen.