Abmeldung
Allgemeine Informationen
Sie ziehen aus dem Amtsbereich Krakow am See fort. Bei einem Auszug aus einer Wohnung und Einzug in eine andere Wohnung innerhalb von Deutschland braucht man sich nicht mehr abzumelden.
In folgenden Fällen müssen Sie sich innerhalb einer Woche abmelden:
- Aufgabe der Nebenwohnung
- Aufgabe der einzigen Wohnung (Obdachlosigkeit)
- Wegzug ins Ausland
Sie brauchen nichts auszufüllen. Die Abmeldung wird per EDV ausgedruckt. Sie kontrollieren lediglich die Angaben und unterschreiben. Wenn Sie nicht persönlich in die Meldebehörde kommen möchten, können Sie sich auch formlos schriftlich per Post abmelden. Wir schicken Ihnen dann die Abmeldebestätigung zu.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- Gebühr: keine
Ansprechpartner
Zentrale VerwaltungMarkt 2
18292Krakow am See