Erster Entwurf Neuaufstellung Raumentwicklungsprogramm/ Stellungnahmen der Gemeinden

18. Jan 2024

Neuaufstellung des Raumentwicklungsprogrammes für die Region Rostock – Veröffentlichung des ersten Entwurfes

Bekanntmachung des Planungsverbandes Region Rostock vom 5. Januar 2024

Der erste Entwurf des neuen Raumentwicklungsprogrammes für die Region Rostock wird zum 22. Januar veröffentlicht. Der Entwurf ist im Internet unter www.planungsverband-rostock.de sowie unter www.raumordnung-mv.de einsehbar. 

Bis zum 1. März 2024

können alle Bürgerinnen und Bürger, die öffentlichen Stellen und sonstigen Interessenten zum Entwurf Stellung nehmen. Stellungnahmen können

· per E-Mail an: beteiligung[at]afrlrr.mv-regierung.de

· per Online-Formular unter www.raumordnung-mv.de

· per Brief an: Planungsverband Region Rostock, Doberaner Straße 114, 18057 Rostock

· mündlich (zur Niederschrift) an der oben genannten Anschrift

abgegeben werden. Verspätet eingegangene Stellungnahmen, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, bleiben unberücksichtigt. Bitte nutzen Sie bevorzugt die elektronischen Wege und verzichten Sie auf doppelte Einsendungen. Eingangsbestätigungen werden nur auf elektronische Stellungnahmen versandt. Adressdaten und sonstige personenbezogene Angaben werden vertraulich behandelt. Eine gedruckte Fassung des Entwurfes kann bei der Geschäftsstelle des Planungsverbandes angefordert oder vor Ort eingesehen werden. Telefonnummern und Öffnungszeiten sowie nähere Hinweise zum Datenschutz sind unter www.planungsverband-rostock.de zu finden.

Die Region Rostock umfasst die Hansestadt und den Landkreis Rostock. Das neue Regionale Raumentwicklungsprogramm soll bis zum Jahr 2035 gelten. Der Entwurf enthält Flächen zur Erweiterung des Rostocker Seehafens, Flächen für große Industrie- und Gewerbeansiedlungen und für Windparks in der gesamten Region. Der Entwurf enthält auch Vorgaben für die Bauleitplanung der Gemeinden, den Freiraumschutz und für weitere Raumnutzungen, die von überörtlicher Bedeutung sind. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wird der Entwurf überarbeitet und dann nochmals veröffentlicht. Mit dem zweiten Entwurf wird auch ein Umweltbericht herausgegeben, in dem die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung beschrieben und bewertet werden. Die Beschlussfassung über das neue Raumentwicklungsprogramm ist für das Jahr 2025 vorgesehen.

Das Verfahren ist in den §§ 7 bis 11 des Raumordnungsgesetzes geregelt (Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008, BGBl. I S. 2986, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2023, BGBl. 2023 I Nr. 88). Der erste Entwurf dient der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 9 Absatz 1. Nähere Bestimmungen zum Inhalt der Raumentwicklungsprogramme und zur Verantwortung der Planungsverbände enthält das Landesplanungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (Landesplanungsgesetz (LPlG) vom 5. Mai 1998, GVOBl. M-V 1998, 503, 613, zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 9. April 2020, GVOBl. M-V S. 166, 181).

Michael Fengler

Leiter der Geschäftsstelle


Stellungnahmen der Gemeinden des Amtes Krakow am See zum 1. Entwurf des Raumentwicklungsprogrammes für die Region Rostock