Gestaltungselement - Bogen

Beratung und Erweiterung Auskunftserteilung des Sozialverbandes

14. Mär 2024

Sozialverband VdK weitet Sprechstunden im Landkreis Rostock aus

Der Sozialverband VdK bietet Rat und Hilfe in allen Fragen im Zusammenhang mit:

- Altersrente

- Erwerbsminderungsrente

- Schwerbehinderung / Merkzeichen

- Steuererleichterungen für Behinderte

- Pflegebedürftigkeit

- Heim- und Pflegeunterbringung

- Arbeitslosen- und Sozialgeld

- Krankenkassenwahl

- Zuzahlungsbefreiungen für chronisch Kranke

- Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz

Der Ortsverband Güstrow baut seine Sprechstunden im Landkreis Rostock aus und ist künftig noch mehr vor Ort präsent. Folgende zusätzliche Beratungen werden angeboten (Anmeldung bei Bedarf unter 0151 – 19 41 47 14):

Bützow: Beschäftigungs-und Qualifizierungsgesellschaft (BQG) Bützow - Schwaan, Vierburgweg 35, Parken direkt vor Ort

jeden 3. Mittwoch im Monat von 15:00 - 17:00 Uhr

Laage: Amtsverwaltung (Rathaus), Am Markt 7, Beratungsraum 2.OG, Parkplatz direkt vor Ort

Jeden 3. Dienstag im Monat von 15:00 – 17:00 Uhr

Krakow am See: Amtsverwaltung (Rathaus), Markt 2, Raum 1.16 (1.OG), Parkmöglichkeit auf dem Markt

jeden 2. Dienstag im Monat von 15:00 - 17:00 Uhr

Lalendorf: Amtsverwaltung, Außenstelle Lalendorf, Zum alten Dorf 1, Gemeindesaal (EG), Parkplatz

jeden 4. Mittwoch im Monat von 15:00 – 17:00 Uhr

In der Auskunftserteilung erhält Jedermann eine kostenlose allgemeine soziale Beratung rund um sozialrechtliche Themen, wenn es darum geht, Recht gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern zu erstreiten. Dabei prüfen die ehrenamtlichen Auskunftserteilenden die Anliegen der Ratsuchenden zunächst einmal dahingehend, ob es sich überhaupt um sozialrechtliche Themen handelt. Der VdK darf z.B. nicht im Arbeitsrecht, Mietrecht, Strafrecht, Steuerrecht, Betreuungsrecht und im Recht der privaten Krankenversicherung beraten. Darüber hinaus geben die Auskunftserteilenden allgemeine Informationen über soziale Rechte und Rechtsschutzmöglichkeiten, z.B. wie man fristwahrend Widerspruch einlegen kann. Stellt sich heraus, dass die Angelegenheit eventuell eine konkrete Rechtsberatung in den Rechtsabteilungen des VdK in Schwerin und Neubrandenburg erforderlich macht, verweisen die Auskunftserteilenden die Ratsuchenden entsprechend weiter. Diese sollten dann schnellstmöglich einen Termin in den Rechtsabteilungen vereinbaren.

Die Auskunftserteilenden sind in den Sprechstunden Ansprechpartner vor Ort, sie ermitteln durch Zuhören den Hilfebedarf, sortieren für die Rechtsabteilungen vor, unterstützen kompetent und kostenfrei, verweisen unter Umständen weiter an Pflegestützpunkte, Rentenberater oder andere Beratungsstellen und geben so erste wichtige Unterstützung.

Die Auskunftserteilenden dürfen aus Haftungsgründen vor Ort keine konkrete Rechtsberatung machen, d.h. Erfolgsaussichten prüfen und Verfahren direkt übernehmen. Dies ist ausschließlich unseren Rechtsabteilungen vorbehalten. Unsere Rechtsabteilungen mit hoch qualifizierten Koordinatoren, Sozialrechtsreferenten und Juristen für Sozialrecht in Schwerin und Neubrandenburg helfen unseren Mitgliedern dann konkret bei der Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche und vertreten sie in Widerspruchs-, Klage- und Berufungsverfahren bis vor das Landessozialgericht M-V.

Dr. Rainer Boldt

Vorsitzender Sozialverband VdK Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Wismarsche Straße 325

19055 Schwerin

Telefon: 0385/593760

lgst-mv@vdk.de - www.vdk.de