Anmeldung zur Eheschließung

( Personenstandswesen )

Allgemeine Informationen

Der erste "amtliche" Schritt auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt. Sie wird von der Standesbeamtin/dem Standesbeamten entgegengenommen, in dessen Bezirk eine/r der Eheschließenden  den Wohnsitz hat.

Wenn Sie beide Ihren Wohnsitz nicht im Amtsbereich des Amtes Krakow am See haben und trotzdem gerne hier heiraten möchten, kein Problem: Sie melden Ihre Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und teilen dabei mit, dass Sie beim Standesamt Krakow am See heiraten möchten. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte dort schickt uns dann die Unterlagen zu und wir führen die Eheschließung durch.

Gebühren:

Prüfung der Ehevoraussetzungen: 80,00 €
Wenn ausländisches Recht zu beachten ist, erhöht sich die Gebühr für jedes ausländische Recht je nach Aufwand um 90,00 € bis 260,00 €.

Vornahme der Eheschließung von einem
anderen als dem für die Anmeldung der
Eheschließung zuständigem Standesamt §14 PstG: 40,00 €

Auslagen für Eheschließung im Rathaus (anfallende Mehrkosten, Reinigungsarbeiten): 25,00 €

Eheschließung außerhalb der üblichen Dienstzeiten: 120,00 €

Eheschließung in den Außenstellen des Standesamtes: 120,00 €

beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenregister: 15,00 €

Eheurkunde: 15,00 €

jede weitere Abschrift: 7,50 €

Stammbuch der Familie: ab 38,00 €

Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, Termine zu vereinbaren, sie dient vor allem auch dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen. Dazu müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen, d. h. sie zur Anmeldung mitbringen.

Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung

Bitte bringen Sie mit:

  • Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe,
  • eine beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenregister (zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes) oder falls vorhanden eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern
  • eine erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde "zur Vorlage beim Standesamt".

Verwitwete und geschiedene Verlobte müssen zusätzlich folgende Urkunden vorlegen:

  • einen Nachweis über die vorausgegangene/n Ehe/n (entweder eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters der letzten vorangegangenen Ehe mit Auflösungsvermerk oder eine Eheurkunde der letzten vorangegangenen Ehe mit Auflösungsvermerk)

 

Wenn das erforderliche Dokument beim Standesamt Krakow am See aufbewahrt wird, greifen wir auf die bei uns geführten Bücher zurück. Ist die geforderte Eheurkunde jedoch bei einem anderen Standesamt auszustellen, dann besorgen Sie bitte dieses Dokument dort.


Sie sollten sich möglichst frühzeitig anmelden. Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit, das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten können. Sollte es Ihnen nicht auf einen bestimmten Wunschtermin ankommen, gibt es häufig auch kurzfristig freie Termine.

Meistens reichen die genannten Unterlagen aus. Allerdings können in Einzelfällen weitere Unterlagen notwendig werden.

In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:

  • eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren
  • eine/r der Verlobten hat ein minderjähriges Kind
  • die Verlobten haben gemeinsame Kinder
  • eine/r der Verlobten ist adoptiert
  • eine/r der Verlobten ist minderjährig
  • eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter