Erweitertes Führungszeugnis

( Meldewesen & Personaldokumente )

Allgemeine Informationen

Das erweiterte Führungszeugnis (Paragraph 30 a BZRG) dient der Erhöhung des Kinder- und Jugendschutzes. Der Antrag kann bei der Meldebehörde des Ortes, in dem Sie mit einer Wohnung gemeldet sind, persönlich gestellt werden.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vorlage einer schriftlichen Aufforderung, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt und das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 30 a Abs. 1 BZRG

    Gebühr: 13,00 €

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter