( Meldewesen & Personaldokumente )
Das erweiterte Führungszeugnis (Paragraph 30 a BZRG) dient der Erhöhung
des Kinder- und Jugendschutzes. Der Antrag kann bei der Meldebehörde des
Ortes, in dem Sie mit einer Wohnung gemeldet sind, persönlich gestellt
werden.
Folgende Unterlagen werden benötigt: