Führungszeugnis

( Meldewesen & Personaldokumente )

Allgemeine Informationen

Das Führungszeugnis ist ein Auszug über die zu Ihrer Person im Bundeszentralregister gesicherter Daten. Das Register enthält Erkenntnisse zu rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen.

 

Das Führungszeugnis wird ausschließlich vom Bundesamt für Justiz (Bundeszentralregister) in Bonn ausgestellt
Der Antrag ist bei der Meldebehörde des Ortes, in dem Sie mit einer Wohnung gemeldet sind, persönlich zu stellen.

 

Für Jugendliche unter 18 Jahren können die Sorgeberechtigten den Antrag stellen. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss das 14. Lebensjahr vollendet haben. Soll das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden, sind der genaue Verwendungszweck und die genaue Anschrift der Behörde anzugeben.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass

Gebühr: 13.00 €

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter