Öffentliche Bekanntmachung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern, endvertreten durch das Straßenbauamt Stralsund, Greifswalder Chaussee 63b, 18439 Stralsund, gibt bekannt, dass für die Straßenbaumaßnahme

L37 Geh- und Radweg Ortsdurchfahrt Krakow am See

Abschnitt Wilhelm-Pieck-Str. bis Kuchelmißer Chaussee

die Unterlagen zur Einsicht ausliegen. Es ist geplant auf ein formelles Planfeststellungsverfahren im Sinne des § 45 StrWG M-V zu verzichten.

Bei der durchzuführenden Maßnahme handelt es sich um den Ausbau des Geh- und Radweges an der L 37. Diese ist von unwesentlicher Bedeutung im Sinne des § 45 StrWG M-V,

a) wenn öffentlich-rechtliche Beziehungen nicht zu regeln sind oder

b) wenn die erforderliche öffentlich-rechtliche Bewilligung, Erlaubnis, Genehmigung, Verleihung oder Zustimmung erteilt ist oder

c) in den Fällen des § 48 Abs. 4 und § 68 StrWG M-V.

Die Bauunterlagen liegen vom 24.04.2023. bis 20.05.2023 im

Straßenbauamt Stralsund, Greifswalder Chaussee 63 b, 18439 Stralsund

während der Dienstzeiten

Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Freitag 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr

sowie nach telefonischer Vereinbarung unter 03831/274-0

und im

Amt Krakow am See, Markt 2,18292 Krakow am See

Zimmer 1.18

während der Dienstzeiten

Montag: geschlossen

Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr

sowie nach telefonischer Vereinbarung unter 03457- 30431

zur Einsichtnahme aus.

Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, bis zum 02.06.2023 beim Straßenbauamt Stralsund oder in der Amtsverwaltung in Krakow am See Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang oder das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.

Im Auftrag

Gez.

i.A. Peter Pfannkuchen

Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Krakow am See lädt alle zu ihr gehörenden Jagdgenossen zur nächsten Vollversammlung ein.

Der Jagdgenossenschaft gehören die Eigentümer der Grundflächen an, die zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk Krakow am See gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.

Termin:         29.03.2022

Uhrzeit:         18.00 Uhr

Ort:                Alte Schule

                       Schulplatz 2, im Stadtvertretersaal

                       18292 Krakow am See

Tagesordnung

  1. Begrüßung
  2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und Tagesordnung 
  3. Feststellung der Anzahl anwesender und vertretener Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen
  4. Information über eine Mandatsniederlegung im Jagdvorstand, Bestätigung des verbleibenden Vorstandes und ggf. Wahl weiterer Personen in beratender Funktion in den erweiterten Vorstand ( ohne Stimmrecht) 
  5. Bericht über den derzeitigen Stand der Arbeiten am Jagdkataster und den Grenzen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks 
  6. Beschlussfassung zur Angliederung mehrerer Eigenjagdbezirke an den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Krakow am See, nachdem auf deren Eigenständigkeit durch die Eigentümer verzichtet wurde 
  7. Beschlussfassung zur Aufteilung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks in mehrere eigenständig verpachtbare Teiljagdbezirk
  8. Verpachtungsangelegenheiten 

a) Informationen über die Kommunikation mit der ujB

b) Beschlussfassung zum Abschluss und Inhalt eines Anpachtvertrages mit EJB Wald Matthes

c) Beschlussfassung zum Abschluss und Inhalt eines Anpachtvertrages mit EJB Norbert Schmecht

d) Beschlussfassung zum Abschluss und Inhalt eines Anpachtvertrages mit EJB Alt Sammit/LPGmbH

e) Beschlussfassung zum Abschluss und Inhalt eines Anpachtvertrages mit EJB Neu Sammit Jagdausübungsberechtigter Moritz von Spies

f) Beschlussfassung über die wesentlichen Pachtbedingungen des Anpachtvertrages (Inhalt des Pachtvertrag, Begehungsscheine, Wildschadensersatz, Pachtdauer, Pachthöhe usw.)

g) Beschlussfassung über die wesentlichen Pachtbedingungen eines Jagdpachtvertrages (Inhalt des Pachtvertrag, Begehungsscheine, Wildschadensersatz, Pachtdauer, Pachthöhe usw.)

   9. Beschlussfassung zur Neuverpachtung und zum Neubeschluss     des/der Jagdpachtverträge über den gemeinschaftlichen Jagdbezirk        Krakow am See bzw. Teiljagdbezirke 

  10. Befreiung des Jagdvorstand von der Beschränkung ( §181 BGB)

  11. Beschlussfassung zur Weiterbeauftragung des rechtlichen Beistandes

  12. Verschiedenes und Schlusswort 

    Hinweise an die Jagdgenossen:

    Die zur Jagdgenossenschaft gehörenden Grundstücke sowie ihre Eigentümer werden in einem Genossenschaftskataster, das auf Grund des vom Katasteramt geführten Liegenschaftskatasters oder anderer Eigentumsnachweise geführt wird, aufgeführt. Dabei sind auf Grund von Eigentumswechsel eingetretene Veränderungen dem Jagdvorstand spätestens zur Vollversammlung durch den Erwerber, z.B. durch Vorlage eines aktuellen Grundbuchauszuges oder in anderer geeigneter Form, nachzuweisen.

    In der Versammlung der Jagdgenossen kann sich eine natürliche Person, die Jagdgenosse ist, durch eine andere natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenosse ist, oder durch seinen Ehegatten oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung der Jagdgenossen schriftlich zu erteilen.

    Die Vertretung durch einen Jagdgenossen ist nur möglich, wenn die Summe aus eigener und vertretener Grundfläche ein Drittel der Fläche der Jagdgenossenschaft nicht überschreitet.

    Miteigentümer oder Gesamthandeigentümer (z.B. Erbengemeinschaft) können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, die nicht einheitlich abgegebene Stimme wird nicht gezählt.

    Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Eine Mehrfachvertretung durch den Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Vertretungsvollmacht muss schriftlich erteilt und darf nicht älter als zwei Jahre sein.

    gez. Pawelke 

    Jagdvorsteher der Jagdgenossenschaft Krakow am See